Glyphosat derzeit bis zum 15. Dezember zugelassen
Die Anwendung von Glyphosat ist aktuell bis zum 15. Dezember 2022 genehmigt, informiert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Allerdings habe die fachliche Entscheidung über eine weitere Genehmigung aufgrund von Verfahrensverzögerungen – die laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) durch außerordentlich viele Kommentare, die bei der öffentlichen Konsultation zu Glyphosat eingegangen waren, entstanden seien – nicht rechtzeitig getroffen werden können. Diese Kommentare, die insgesamt rund 3.000 Seiten umfassen sollen, werden demnach derzeit von der EFSA und den berichterstattenden Mitgliedstaaten (Frankreich, die Niederlande, Schweden und Ungarn) verarbeitet und müssten gegebenenfalls im Bewertungsbericht aufgegriffen werden.
Wie das BMEL weiter ausführt, sieht der rechtliche Rahmen für die Pflanzenschutzmittel-Zulassung bei Verzögerungen im Verfahren, die nicht auf den Antragsteller zurückzuführen sind, lediglich eine formal-administrative Verlängerung um einen kurzen Zeitraum durch die EU-Kommission vor, die allerdings auch hierfür die qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten benötige. Komme diese qualifizierte Mehrheit nicht zustande, könne die Europäische Kommission letzten Endes in eigener Verantwortung entscheiden.
Keine qualifizierte Mehrheit im EU-Ausschuss
Einer zeitlich befristeten Verlängerung der Glyphosat-Zulassung um ein Jahr habe der Ständige Ausschuss der EU-Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) bei der Abstimmung am 14. Oktober formal widersprochen, informiert das BMEL. Deutschland habe sich dabei der Stimme enthalten, womit laut BMEL zum Ausdruck gebracht werden sollte, dass der EU-Kommission bei der formal-administrativen Verlängerung um einen kurzen Zeitraum nicht im Weg gestanden werden soll. Eine Verlängerung könne notwendig sein, „um die Standhaftigkeit der fachlichen Entscheidung über eine Erneuerung oder Nicht-Genehmigung im Rahmen gerichtlicher Überprüfungen zu gewährleisten“, so das BMEL. Zudem sehe die Bundesregierung die Verzögerung im Verfahren kritisch. Denn laut BMEL wurde die EU-Kommission bereits vor einiger Zeit darauf hingewiesen, dass die Auswirkungen von Glyphosat auf die biologische Vielfalt in dem Verfahren zur Wiedergenehmigung eine maßgebliche Rolle spielen müssen.
Deutschland peilt 1. Januar 2024 für Glyphosat-Ausstieg an
Deutschland halte vielmehr an dem erklärten europäischen Ziel fest, die Landwirtschaft nachhaltiger, ökologischer und damit zukunftsfest zu gestalten. Ernährungssicherheit könne nur mit dem Erhalt der Artenvielfalt, einer intakten Umwelt und mit echtem Klimaschutz erreicht werden, weshalb die Bundesregierung im Einklang mit dem European Green Deal auf eine Agrarpolitik setze, die Klimaschutz und Biodiversität als grundlegende Voraussetzung für eine nachhaltige Landwirtschaft erkennt und berücksichtigt. In diesem Zusammenhang hätte sich die Regierung auch darauf verständigt, die Anwendung von Glyphosat in Deutschland zu beenden – der 1. Januar 2024 als Ausstiegstermin ist dem BMEL zufolge bereits in der aktuell geltenden Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung verankert.