Droht ein EU-weites Handelsverbot für Pampasgras?

Veröffentlichungsdatum: , Daniela Sickinger / TASPO Online

Pampasgras (Cortaderia selloana) stammt ursprünglich aus Südamerika und ist hierzulande als Zierelement beliebt. Foto: Green Solutions

Die mögliche Listung von Pampasgras (Cortaderia selloana) als potenziell invasive Art wurde bei den 15. ISU-Winterdays heiß diskutiert. Denn in diesem Fall würde ein EU-weites Handels-, Transport- und Verbreitungsverbot für die populäre Staude drohen.

Handelsvolumen von rund 200 Millionen Euro pro Jahr

Mit einem Handelsvolumen von rund 200 Millionen Euro pro Jahr zu Endverkaufspreisen zählt Pampasgras zu den wichtigsten Stauden im Garten- und Pflanzenhandel, wie Aad Vollebregt, Präsident der Internationalen Stauden-Union (ISU), auf den 15. ISU-Winterdays in der Bildungsstätte Gartenbau in Grünberg ausführte. Anlass dazu gab der ISU und dem Zentralverband Gartenbau (ZVG) zufolge der Vortrag von Liesbeth Kap vom Landwirtschaftsministerium in Den Haag, die auf den ISU-Winterdays die Arbeit und Vorgehensweise der EU-Kommission bei der Bewertung und Listung potenziell invasiver Arten vorstellte – angesichts der möglichen Listung von Cortaderia selloana (Pampasgras) und einem daraus resultierenden Handels-, Transport- und Verbreitungsverbot ein hochaktuelles Thema, wie ISU und ZVG betonen.

Pampasgras bislang ohne nennenswertes invasives Potenzial

Anders als die bereits seit 2019 gelistete Art Cortaderia jubata habe Pampasgras bislang noch kein nennenswertes invasives Potenzial gezeigt, weshalb in Grünberg Alternativen für ein EU-weites Handelsverbot im Falle einer Listung von Cortaderia selloana diskutiert wurden. Unter anderem wurden dabei die Notwendigkeit und Möglichkeiten erörtert, alle Stakeholder frühzeitig bei der Evaluierung der EU-Kommission zu beteiligen. Hingewiesen wurde jedoch ebenso auf die Eigenverantwortung von Produzenten und Gärtnereien, sich proaktiv und regelmäßig über die in der Kommission diskutierten Arten zu informieren, um rechtzeitig Stellungnahmen abzugeben und um wirtschaftliche Risiken abwägen zu können, berichten ISU und ZVG.

Regelung wird in den EU-Staaten unterschiedlich umgesetzt

Für Diskussionen sorgte demnach auch die in den EU-Staaten unterschiedlich gehandhabte Umsetzung der Regelung, denn während für Betriebe in Italien Übergangsfristen von zwei und in den Niederlanden von einem Jahr gelten, um vorhandene Bestände abzuverkaufen, müssen in Deutschland Pflanzen und Saatgut sofort nach Inkrafttreten vernichtet beziehungsweise aus dem Verkehr gezogen werden – eine Ungleichbehandlung, die Georg Uebelhart von Jelitto Staudensamen laut ISU und ZVG zurecht kritisiert habe.

„Fremdländische Arten“ in einer globalisierten Welt?

Einig seien sich die Teilnehmer der ISU-Winterdays gewesen, dass neue Arten angesichts von höheren Temperaturen und längeren Vegetationsperioden auf ein potenzielles invasives Verhalten geprüft werden müssen, bevor sie in den Handel eingeführt werden. Auch seien sich alle der Eigenverantwortung der Branche sowie von privaten Gärtnern bewusst. In Frage gestellt wurde dagegen, so ISU und ZVG, weshalb Arten, die nur in eng begrenzten Mikrohabitaten oder auf Inseln Probleme verursachen, EU-weit gelistet werden und ob in einer globalisierten Welt überhaupt noch von „fremdländischen Arten“ gesprochen werden kann. Norbert Kühn von der TU Berlin habe darüber hinaus angemerkt, dass man in Anbetracht des durch den Klimawandel drohenden Verlusts von 40 bis 60 Prozent der Arten in Europa auf „Exoten“ zum Erhalt der Biodiversität angewiesen sein werde.

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