Sturmtief „Friederike“ hinterlässt mancherorts Totalausfall
Dem Sturmtief „Friederike“, das am 18. Januar – auf den Tag genau elf Jahre nach „Kyrill“ – mit Orkanböen über Deutschland hinweggefegt war, fielen nach ersten Verlautbarungen der Forsten weniger Großflächen zum Opfer als „Kyrill“. Dennoch hat es in einem breiten Streifen viele Flächen betroffen und viele Waldbesitzer wurden geschädigt – im Bereich des Harzes mancherorts sogar mit Totalausfall.
Bei der Bewältigung des Orkans „Kyrill“ erprobten die Forstbaumschulen laut VDF eine intensive Kommunikation und Koordination, weil verständlicherweise nie genug forstliche Jungpflanzen sofort parat stehen können. Über die ersten vier bis acht Jahre sei partnerschaftlich mit Ruhe und Weitblick dafür gesorgt worden, vorhandenes Pflanzgut zu nutzen und Fehlendes gezielt binnen zwei bis sechs Jahren anzulegen.
Klimawandel bei Aufarbeitung der Schäden zu beachten
Als einen wesentlichen Unterschied zu den Aufarbeitungen nach „Wiebke“ und „Kyrill“ hebt der Verband aber die Klimaereignisse der vergangenen beiden Jahre mit Trockenheit, Spätfrösten oder anhaltender Nässe über Monate hervor. So seien durch ausbleibende Blüten und Mastjahre (Jahre reicher Fruchtbildung), Spätfröste, weniger Bestäubung sowie geringe Auflauferfolge manche Sortimente forstlicher Jungpflanzen heute teilweise knapp. Der VDF will daher auf Kommunikation setzen, um die besonderen Herausforderungen wenigstens in den negativen Auswirkungen zu dämpfen.
Tipps auf Basis der Erfahrungen mit „Kyrill“
Auch auf Basis der Erfahrungen mit „Kyrill“ gibt der VDF folgende, nach seinen Aussagen elementare Ratschläge für Waldbesitzer oder die Verantwortlichen im Wald:
- Nehmen Sie zu Ihren angestammten Forstbaumschulen und Versorgern Ihres Vertrauens Kontakt auf. Planen Sie und stimmen Sie sich ab über potenzielle Sortimente und Zeiträume. Manche Sortimente waren bereits vor dem Orkan knapp, weil schon zwei bis drei Jahre Saatgutmangel herrschte.
- Beim Pflanzenkauf auf Zuverlässigkeit des Lieferanten achten. Keinen „fliegenden“ Händler nutzen – auch müssen die Lieferanten über eine gültige Zulassung/Registrierung nach dem Forstvermehrungsgutrecht bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) verfügen.
- Den Weg der Biodiversität gehen, Baumarten mischen, wenn es waldbaulich geht, denn das stärkt in anerkannter Weise die Gesundheit und Stabilität der Bestände, und es senkt den Druck auf einzelne Sortimente.
- Die Forstbaumschulen haben laut VDF einen gesetzlichen Auftrag, sicheres und qualitativ hochwertiges Saatgut zu verwenden und sehen darin eine Verpflichtung aber auch die Chance für eine hervorragende Versorgung und die Zukunft des Waldes.