Europäisches Patentamt erteilt Salat-Patent
An diesem Tag trifft sich der Verwaltungsrat des Europäischen Patentamts, in dem die 38 Vertragsstaaten vertreten sind. Auf der Agenda: Patente auf Pflanzen und Tiere aus herkömmlicher Züchtung. Zu den Beratungen des Verwaltungsrats sei nur die Industrie eingeladen. Das Bündnis will mit seinem Aufruf sicherstellen, „dass die Interessen der Allgemeinheit nicht außen vor bleiben“.
Der von „Keine Patente auf Saatgut!“ initiierte Einspruch richtet sich gegen ein Patent auf Salat (EP 2 966 992 B1), das im vergangenen Jahr vom Europäischen Patentamt für Rijk Zwaan Zaadteelt en Zaadhandel aus den Niederlanden erteilt wurde.
„Patente auf Saatgut können Ernährungssicherheit gefährden“
Es bezieht sich auf Saatgut von Salatpflanzen (Lactuca sativa), das bei hoher Temperatur keimen kann, sowie Teile von Pflanzen, anderes Vermehrungsmaterial und Nachkommen von Pflanzen mit dieser Eigenschaft. Sie soll die Anpassung an den Klimawandel erleichtern und findet sich laut „Keine Patente auf Saatgut!“ auch bei wild wachsenden Salatarten. Das Saatgut stamme aus herkömmlichen Züchtungsmethoden, ohne Einsatz von Gentechnik.
„Patente auf Saatgut können die Ernährungssicherheit gefährden. Sie können den Zugang zu biologischem Material blockieren, das alle Züchter benötigen, um noch bessere Sorten zu züchten. Das ist in Zeiten des Klimawandels ganz besonders problematisch“, sagt Christoph Then, Sprecher der Initiative „Keine Patente auf Saatgut!“.
„Patentamt darf Verbote nicht länger ignorieren“
Patente auf Pflanzensorten und herkömmliche Züchtungsverfahren seien aus gutem Grund nach den europäischen Patentgesetzen verboten, wie Then betont. „Das Patentamt darf diese Verbote nicht länger ignorieren.“
Die Regierungen der 38 Vertragsstaaten des Europäischen Patentamts hatten zuletzt im Juni 2017 bestätigt, dass Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tieren nicht erteilt werden dürfen.