Zentrale Punkte der Preisbremsen
Die gesetzlichen Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen sind nun beschlossene Sache, Bundesrat und Bundestag haben dem Gesetzesentwurf mittlerweile zugestimmt. Die Mittel, um die beschlossenen Hilfen zu zahlen, stammen aus dem 200-Milliarden-Euro-Abwehrschirm. Mitverabschiedet wurde eine Härtefallregelung für nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl und Holzpellets. Diese sieht vor: Wenn die Rechnung für solche Brennstoffe in 2022 mehr als doppelt so hoch ist wie der jahresdurchschnittliche Vorjahreswert für den jeweiligen Brennstoff, übernimmt der Staat 80 Prozent des Betrags, der über den doppelten Kosten liegt, sofern dieser mindestens 100 Euro ausmacht. Maximal werden 2.000 Euro ausgezahlt. Unterdessen stelle Bayern Eckpunkte für eine ergänzende eigene Bayerische Energie-Härtefallhilfe (EHFH) vor. Für Unternehmen der landwirtschaftlichen Urproduktion enthält sie eine Maximalförderung von 250.000 Euro.
Strompreisbremse und Erlösabschöpfung
Auch die Strompreisbremse soll die steigenden Energiekosten für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abfedern. Sie deckelt den Strompreis für Haushalte und Kleingewerbe mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden auf 40 Cent pro Kilowattstunde. Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Preisdeckel bei 13 Cent pro Kilowattstunde – zuzüglich Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen. Das gilt für ein Kontingent in Höhe von 70 Prozent ihres historischen Verbrauchs. Bedingt durch die Situation am Strommarkt erzielen viele Stromerzeuger gegenwärtig unerwartet hohe Zufallserlöse, die die Regierung abschöpfen und damit Teile der Strompreisbremse finanzieren will. Die Abschöpfung betrifft Stromerzeugung aus Braunkohle, Kernenergie, Abfall, Mineralöl und erneuerbaren Energien. Ausgenommen sind Speicher, Erdgas, Biomethan und weitere Gase. Auch kleinere Anlagen bis zu 1 Megawatt sind ausgenommen, um unnötige Bürokratie zu vermeiden.
ZVG begrüßt Preisbremsen
„Wir begrüßen sehr, dass die Energiepreisbremsen jetzt auf den Weg gebracht wurden und damit für alle Betriebe des Gartenbaus greifen können. Wir befürworten außerdem die Nachbesserungen zur Erlösabschöpfung für Bioenergie“, sagt ZVG-Präsident Jürgen Mertz zu den beschlossenen Preisbremsen.