Drittes Entlastungspaket beschlossen
Angesichts der Ukraine- und der Energie-Krise hat die Bundesregierung ein drittes Entlastungspaket beschlossen. Bundeskanzler Olaf Scholz kündigte bereits vor Beginn der Kabinettsklausur auf Schloss Meseberg weitere Maßnahmen an, um Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft zu entlasten. Insgesamt 65 Millionen Euro lässt sich die Regierung das Paket kosten. Zu den wichtigsten Punkten gehören dabei Entlastungen beim CO2-Preis. Die bisher zum 1. Januar 2023 geplante Erhöhung des CO2-Preises um fünf Euro pro Tonne wird um ein Jahr auf den 1. Januar 2024 verschoben. Damit verschieben sich auch die bisher vorgesehenen Folgeschritte 2024 und 2025 entsprechend um ein Jahr. Als Ausgleich für die Gasumlage wird die Umsatzsteuer auf den gesamten Gasverbrauch bis Ende März 2024 von 19 auf sieben Prozent gesenkt. Es soll zudem ein weiteres Programm für energieintensive Unternehmen geben, die die Steigerung ihrer Energiekosten nicht weitergeben können. Zudem sollen Unternehmen bei Investitionen in Effizienz- und Substitutionsmaßnahmen unterstützt werden.
ZVG fordert Aussetzung der CO2-Bepreisung
„Das Verschieben der nächsten Stufe des CO2-Preises im Brennstoffemissionshandel um jeweils ein Jahr bewahrt die gärtnerischen Unternehmen vor einer zusätzlichen Belastung ab Januar“, sagte ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer zum Entlastungspaket. Allerdings müsse in diesem Zuge auch die geplante CO2-Bepreisung von Kohle verschoben werden. Dennoch sehe der ZVG weiteren Handlungsbedarf und fordert gar eine Aussetzung der Bepreisung. „Der Winter steht vor der Tür und wir brauchen jetzt schnelle und direkt wirkende Maßnahmen für die Betriebe. Wir appellieren daher an die Bundesregierung, eine befristete Aussetzung der CO2-Bepreisung zu beschließen“, so Fleischer. Zudem seien für kleine und mittlere Unternehmen weitere Entlastungen wie ein befristeter Kostenzuschuss und Senkung der Energiesteuer auf Null nötig.
„Wirtschaft über den Winter bringen“
Das Entlastungspaket sieht zudem ein weiteres Programm für energieintensive Unternehmen vor, die die Steigerung ihrer Energiekosten nicht weitergeben können. Zudem sollen Unternehmen bei Investitionen in Effizienz- und Substitutionsmaßnahmen unterstützt werden. Der ZVG betont weiter, dass es Aufgabe der Politik sei, die „Wirtschaft über den Winter zu bringen“. Insbesondere benötigen Unternehmen, die nicht für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen (KUEBLL) in Frage kommen, wirksame Hilfeleistungen. Der Kreis der betroffenen Unternehmen des Gartenbaus dürfe nicht durch restriktive Kriterien geschmälert werden. Außerdem verweist der ZVG nochmals darauf, dass für die Teilsektoren Unterglas-Zierpflanzenbau, Unterglas-Gemüsebau und Pilzzucht laufe das Anerkennungsverfahren als beihilfeberechtigte Sektoren der Carbon-Leakage-Verordnung läuft.