„Wir nehmen uns doch nicht vor, ein neues Erbschaftsteuerrecht zu schaffen. Wir wollen das geltende Recht nur so weit anpassen, wie es das Bundesverfassungsgericht vorgegeben hat“, diktierte Schäuble den Journalisten der Wirtschaftswoche. Dennoch müsse die Erbschaftssteuer abgeändert werden, da das Verfassungsgericht eine umfassende Verschonung als verfassungswidrig eingestuft habe.
Mehr als 90 Prozent aller Unternehmen waren bisher befreit. Die Betriebsgröße der von der Erbschaftssteuer ausgenommenen Unternehmen schrumpft nun von 20 auf drei Mitarbeiter. In Betrieben mit vier bis zehn Arbeitnehmern müssten Erben künftig sieben Jahre lang eine etwas geringere Lohnsumme weiterführen, um eine komplette steuerliche Freistellung zu erhalten.
Wahlmöglichkeit Privatvermögen offenzulegen
„In unserem Entwurf bieten wir eine Wahlmöglichkeit an: Bei der Übertragung von großen betrieblichen Vermögen steht es dem Erwerber frei, sein Privatvermögen offenzulegen. Im Gegenzug muss er aber auch eine geringere Verschonung von der Steuer für betriebliches Vermögen akzeptieren. Allen, die jetzt klagen, rate ich: Jeder potentiell Betroffene ist zunächst gut beraten, unseren Entwurf in aller Ruhe zu lesen und für sich selbst einmal durchzurechnen“, so Schäuble.