Erbschaftssteuer: Schäuble erklärt Änderungen

Veröffentlichungsdatum:

In Zukunft sind nur noch Betriebe von der Erbschaftssteuer ausgenommen, die drei oder weniger Mitarbeiter haben, erklärt Wolfgang Schäuble. Foto: Bundesministerium der Finanzen Ilja C. Hendel

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble ist erstaunt. Er sagte gegenüber der Wirtschaftswoche, dass die aktuelle öffentliche Diskussion um die Änderung der Erbschaftssteuer von erstaunlicher Unkenntnis geprägt sei. Von einer Schädigung des Mittelstands könne nicht die Rede sein. Schließlich plane die Regierung durch die Abänderung der Erbschaftssteuer nicht, eine Vermögenssteuer durch die Hintertür einzuführen.

„Wir nehmen uns doch nicht vor, ein neues Erbschaftsteuerrecht zu schaffen. Wir wollen das geltende Recht nur so weit anpassen, wie es das Bundesverfassungsgericht vorgegeben hat“, diktierte Schäuble den Journalisten der Wirtschaftswoche. Dennoch müsse die Erbschaftssteuer abgeändert werden, da das Verfassungsgericht eine umfassende Verschonung als verfassungswidrig eingestuft habe.

Mehr als 90 Prozent aller Unternehmen waren bisher befreit. Die Betriebsgröße der von der Erbschaftssteuer ausgenommenen Unternehmen schrumpft nun von 20 auf drei Mitarbeiter. In Betrieben mit vier bis zehn Arbeitnehmern müssten Erben künftig sieben Jahre lang eine etwas geringere Lohnsumme weiterführen, um eine komplette steuerliche Freistellung zu erhalten.

Wahlmöglichkeit Privatvermögen offenzulegen

„In unserem Entwurf bieten wir eine Wahlmöglichkeit an: Bei der Übertragung von großen betrieblichen Vermögen steht es dem Erwerber frei, sein Privatvermögen offenzulegen. Im Gegenzug muss er aber auch eine geringere Verschonung von der Steuer für betriebliches Vermögen akzeptieren. Allen, die jetzt klagen, rate ich: Jeder potentiell Betroffene ist zunächst gut beraten, unseren Entwurf in aller Ruhe zu lesen und für sich selbst einmal durchzurechnen“, so Schäuble.

Cookie-Popup anzeigen