Erfolgsmodell: 75 Memoriam-Gärten bundesweit

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Ein Apfelbaum in der Mitte des neuen Memoriam-Gartens in Saarbrücken. Foto: Susanne Storb

Der nunmehr dritte Memoriam-Garten in Saarbrücken wurde Ende 2017 der Öffentlichkeit vorgestellt. „Das ist schon ein ganz schönes Pfund für eine Stadt wie Saarbrücken, setzt man das in Relation zu den bundesweit 75 Memoriam-Gärten“, sagt dazu stolz Susanne Storb, die Geschäftsführerin des Landesverbandes Gartenbau im Saarland, bei der auch die Dauergrabpflege-Treuhandstelle der saarländischen Friedhofsgärtner angesiedelt ist.

Memoriam-Garten: Geschäftsmodell für Friedhofsgärtner

Für Storb greift diese alternative Art des Bestattungsangebotes, und es ist gleichzeitig ein Geschäftsmodell für die Friedhofsgärtner.

Das Wesen eines Memoriam-Gartens ist die anspruchsvolle gärtnerische Gestaltung der Grabanlage. Integriert in diesen Garten sind Urnen- und Erdbestattungsplätze sowie verschiedene Formen der Bestattung vom Einzelgrab bis zum Partnergrab. Und genauso präsentiert sich auch der jüngst eröffnete dritte Memoriam-Garten auf dem Saarbrücker Hauptfriedhof.

Urnengemeinschaftsanlage unter stattlichem Apfelbaum

Entstanden ist er in Kooperation der Dauergrabpflege-Treuhandstelle Saarländischer Friedhofsgärtner und des Amtes für Stadtgrün und Friedhöfe der Landeshauptstadt Saarbrücken. Geplant hat ihn die Saarbrücker Friedhofsgärtnerei Kluge. Sie ist in finanzielle Vorleistung gegangen, legte den Garten an und übernimmt die Pflege. Die Steinmetzarbeiten werden von der Göllner GmbH durchgeführt.

„Mit gefällt besonders gut die Idee, eine Urnengemeinschaftsanlage unter einem stattlichen Apfelbaum anzulegen“, sagt Susanne Storb, „der planende Gärtner hat den Apfelbaum ins Spiel gebracht, um den Wandel der Jahreszeiten abzubilden. Damit hat die Anlage ihren ganz persönlichen Ausdruck durch ihn bekommen.“

Vorgaben für die geschützte Marke Memoriam-Garten

Ansonsten lehnt sich der neue Saarbrücker Garten an die Vorgaben der geschützten Marke Memoriam-Gärten an:

  • In einem Memoriam-Garten wird jeder Verstorbene bei seinem Namen genannt. Das bedeutet, dass kein Verstorbener anonym beerdigt wird.
  • Kunstvolle oder schlichte Grabmale (je nach Wunsch) tragen den Namen des Verstorbenen.
  • Die Grabpflege wird vom zuständigen Friedhofsgärtner übernommen. Mit dem Erwerb der Nutzungsrechte schließen die Hinterbliebenen zu fairen Konditionen einen Dauergrabpflegevertrag ab. Kleine Arbeiten am Grab oder Trauergaben sind nach Absprache natürlich möglich.
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