Es wird wieder teurer: Mindestlohn steigt

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Zum 1. Januar 2020 steigen die gesetzlich geregelten Mindestlöhne. Foto: GMH

Zum neuen Jahr werden die Löhne steigen, denn nicht nur der Mindestlohn steigt, auch Auszubildende erhalten künftig mehr Gehalt. GaLaBau-Verbände kritisieren zudem den steigenden Mindestvergabelohn.

Gesetzlicher Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2020

In Sachen Lohnzahlungen tut sich in der Grünen Branche derzeit einiges. So steigt nicht nur der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2020 von derzeit 9,19 Euro auf 9,35 Euro. Für Azubis gilt ebenfalls ab dem 1. Januar 2020 ein Mindestlohn (ab 515 Euro je nach Ausbildungsjahr, wir berichteten bereits mehrfach). Im Garten- und Landschaftsbau gibt es zudem derzeit viel Diskussionen um neue Vergabemindestlöhne, vor allem in Berlin und Brandenburg.

Weitreichende Folgen für den Gartenbau

Wie stark die Folgen der stetigen Steigerung des Mindestlohns für Gartenbau-Unternehmen sein können, machte am 5. Dezember Renke zur Mühlen auf der Mitgliederversammlung des Landesverbandes Weser-Ems im Bund deutscher Baumschulen (BdB) deutlich: „Was macht der Gartenbau, wenn der Mindestlohn auf zwölf Euro steigt?“ Das könnte durchaus passieren: Die Mindestlohn-Kommission legt die Höhe alle zwei Jahre neu fest. Mitte 2020 wird sie eine Empfehlung für die weitere Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 1. Januar 2021 aussprechen. Für die immer noch arbeitskraftintensiven Betriebe könnte ein Anstieg auf zwölf Euro ein Desaster werden, so zur Mühlen. Wo die Unkrautbekämpfung beispielsweise in Handarbeit erfolge, werde es teuer. Wer es sich leisten könne, würde in der Produktion erst bei größeren Pflanzengrößen einsteigen. Den schwarzen Peter hätten dann die Produzenten von Jungpflanzen und Kleingehölzen.

Unterschiedliche Löhne für unterschiedliche Auftraggeber

Heftigen Wirbel verursacht gerade auch der erneute Anstieg des Vergabemindestlohns im GaLaBau, den Unternehmen für öffentliche Aufträge ansetzen müssen. Der steigt in Brandenburg zum 1. Januar 2020 auf 10,68 Euro, in Berlin geplant sogar auf 12,50 Euro. Auch Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen haben hier Vorgaben. Dieser politische massive Eingriff in die Tarifautonomie stehe in keinem Verhältnis zur Wertschöpfung und stelle ausgerechnet die untersten Lohngruppen in Frage, in denen die Möglichkeiten sehr begrenzt seien, kritisiert der GaLaBau-Landesverband Berlin-Brandenburg: „In der Breite unserer Auftraggeber sind die resultierenden Preissteigerungen hier in der Region nicht vermittelbar“, so der Verband. Das bedeute: unterschiedliche Löhne für unterschiedliche Auftraggeber. Die seien in Unternehmen aber kaum umsetzbar. Aufgabe der Politik sei es, die Einhaltung des Mindestlohns konsequent zu prüfen und die Vergabe an Lohndumper auszuschließen – nicht Unternehmen zu behindern, die um marktgerechte Tarife kämpften.

Mehr zur Mitgliederversammlung des Landesverbandes Weser-Ems im Bund deutscher Baumschulen (BdB) lesen Sie in TASPO Ausgabe 50/2019.

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