Neubewertung von ‘Moonaqua’
Bereits 2008 hatte die EU-Kommission auf genetisch veränderte und fehlerhafte Sequenzen an drei Stellen der Nelke hingewiesen. Die von der EU-Kommission angeforderte Analyse hatte ergeben, dass FLO-40689 6 als ungefährlich für Mensch und Umwelt einzustufen ist.
In einem offiziellen Schreiben vom 27. Oktober vergangenen Jahres forderte die EU-Kommission die EFSA erneut auf, die Gen-Nelke ‘Moonaqua’ zu analysieren. Der japanische Vermarkter Suntory Holding Limited hatte am 16. Februar 2017 mitgeteilt, dass der genetische Code der Pflanze fehlerhaft sequenziert worden war, indem ein Basenpaar aus der DNA-Sequenz entfernt wurde und eine neue Bewertung voraussetze.
Petunien-Gen beeinflusst Blütenfarbe
Gentechnisch veränderte Pflanzen, die in der EU gehandelt werden, müssen eine entsprechende Kennzeichnung aufweisen (EU-Verordnung (EG) Nr. 1830/2003). Im Fall von ‘Moonaqua’ lautet diese FLO-40689 6. In die DNA-Sequenz der ‘Moonaqua’-Nelke wurde ein Gen aus der Petunie implantiert, das sich auf die Biosynthese eines bestimmten Blütenfarbstoffs auswirkt, der die Blätter leicht lavendelfarben und nicht pink werden lässt.
Die Nelke wird lediglich in die EU importiert und dort als Schnittblume vertrieben und gehandelt. Hersteller ist das Unternehmen Florigene Flowers, das zum Konzern Suntory Flowers Limited gehört, der seinen Hauptsitz in der japanischen Hauptstadt Tokio hat.
Umgang mit Gen-Organismen gesetzlich geregelt
Der Umgang mit genetisch veränderten Organismen ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Für den Anbau genetisch veränderter Pflanzen ist hier eine behördliche Zulassung erforderlich, außerdem gibt es eine Reihe weiterer EU-Regelungen. Genehmigungen können jedoch auf bestimmte Regionen oder Standorte beschränkt werden und auch im Rahmen von Forschungszwecken Ausnahmen unterliegen.