EFSA-Urteil gibt Ausschlag für Verbot von Thiacloprid
Ausschlaggebend für den Beschluss, die am 30. April endende Zulassung von Thiacloprid nicht zu verlängern, war der EU-Kommission zufolge das Urteil der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zu dem Wirkstoff. „Die wissenschaftliche Stellungnahme der EFSA ist eindeutig: Es gibt Umweltprobleme im Zusammenhang mit der Verwendung dieses Pestizids, insbesondere seine Auswirkungen auf das Grundwasser, aber auch in Bezug auf die menschliche Gesundheit, was die Reproduktionstoxizität betrifft“, so die für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständige EU-Kommissarin Stella Kyriakides.
Bis dato wurde Thiacloprid – das bereits vierte von insgesamt fünf Neonicotinoiden, für die die EU seit 2013 Verbote oder zumindest Verwendungsbeschränkungen erlassen hat – vor allem in den von Bayer produzierten Pflanzenschutzmitteln Biscaya (gegen beißende und saugende Insekten in Raps, Kartoffel, Getreide sowie Senf) und Calypso (gegen Schadinsekten im Obst-, Gemüse- und Zierpflanzenbau) eingesetzt.
Bundeslandwirtschaftsministerin befürwortet Verbot des Neonicotinoids
Auch Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner – die sich 2018 bereits auf europäischer Ebene für ein Verbot der drei als bienenschädlich eingestuften Neonicotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam im Freiland stark gemacht hatte – gehörte zu den Befürwortern des am 13. Januar beschlossenen Thiacloprid-Verbots.
„Der Wirkstoff gilt nach neuesten wissenschaftlichen und technischen Erkenntnissen als gesundheitlich bedenklich und schädlich für den Naturhaushalt, unter anderem auch für Bestäuber“, so Klöckner im vergangenen Mai. „Meine Haltung war hier immer klar: Solche Wirkstoffe müssen vom Markt.“ Entsprechend hatte die Bundeslandwirtschaftsministerin damals angekündigt, sich auf europäischer Ebene mit Nachdruck dafür einsetzen zu wollen, dass Thiacloprid „keine Genehmigung mehr erhält, seine Anwendung schnellstmöglich verboten wird“.
Bayer: nur unzureichende chemische Alternativen zu Thiacloprid
Frankreich hatte die Anwendung von Thiacloprid bereits im September 2018 verboten und sich mit diesem Schritt prompt eine Klage von Bayer eingehandelt. Im Zusammenhang mit dem jetzt beschlossenen Aus des Neonicotinoids in der gesamten EU soll der Agrarchemieriese Medienberichten zufolge noch einmal betont haben, dass für zahlreiche Kombinationen von Kulturpflanzen und Schädlingen nur unzureichende chemische Alternativen zu Thiacloprid verfügbar seien.