EU will Absatz von Obst und Gemüse stärken

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Die EU-Kommission will mit 10 Millionen Euro den Absatz von Obst und Gemüse und weiterer Agrarprodukte aus der EU stärken. Foto: Dimitris Vetsikas / Pixabay

Die Europäische Kommission hat bekannt gegeben, dass der Absatz von Agrarprodukten in der Corona-Krise gestärkt werden solle, wofür die EU zusätzliche 10 Millionen Euro Fördergelder bereitstelle.

Absatzförderung von Obst und Gemüse

Die Europäische Kommission stellt laut einer Meldung zusätzliche 10 Millionen Euro zur Absatzförderung für Obst, Gemüse, Milchprodukte und andere landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der EU zur Verfügung. Damit sollen die von der grassierenden COVID-19-Krise am stärksten betroffenen Landwirte und Nahrungsmittelproduzenten Unterstützung erhalten. Die Hälfte dieses Betrags sei laut EU für Absatzförderungsmaßnahmen bestimmt, die gemeinsam von Erzeugerorganisationen aus mehreren EU-Ländern durchgeführt werden. Die andere Hälfte des Fördervolumens sei für nationale Maßnahmen vorgesehen. Vorschläge können bis 27. August eingereicht werden.

Auf ernsthafte Marktstörung reagieren

Die Coronavirus-Krise hatte erhebliche Auswirkungen auf eine Reihe von Agrar- und Ernährungssektoren der EU, vor allem aufgrund der schnellen Änderungen im Nachfrageverhalten und der Schließung von Restaurants, Bars und Cafés in der gesamten EU. Es sei aktuell das erste Mal, dass die Kommission die Absatzförderung als Instrument einsetzt, um auf eine ernsthafte Marktstörung zu reagieren.

Neue Märkte für Agrarprodukte erschließen

Die EU-Absatzförderungspolitik unterstützt die Landwirte dabei, ihre Erzeugnisse in einem von wachsender Konkurrenz geprägten weltweiten Markt zu verkaufen und dabei zu Hause Arbeitsplätze und Wachstum zu schaffen. Es gebe dabei zwei Arten der Absatzförderung. Zum einen ist die Rede von europäischen Handels- oder Branchenverbänden organisierten und von der EU kofinanzierten Maßnahmen, zum anderen können diese Maßnahmen von der EU selbst organisiert sein, wie zum Beispiel diplomatische Bemühungen des zuständigen Kommissionsmitglieds in Nicht-EU-Länder zur Entwicklung des Agrarhandels, Beteiligung an Messen und Kommunikationskampagnen für EU-Agrarerzeugnisse.

In den Vorschriften für die Förderpolitik wird festgelegt, in welcher Form die EU-Finanzmittel für Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen in EU-Mitgliedsländern und Ländern außerhalb der EU verwendet werden können. Mehr Informationen zur EU-Absatzförderungspolitik findet sich online auf dem Internetauftritt der Europäischen Kommission. Die Maßnahmen zur Absatzförderung sollen aktuell neue Märkte für EU-Landwirtinnen und ‑Landwirte sowie die Lebensmittelindustrie allgemein erschließen und bestehende Unternehmen stärken.

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