In der ZDF-Reportage kamen unter anderem Hersteller von Bio-Lebensmitteln zu Wort, die beanstanden, dass es auf deutschen Feldern in bestimmten Herbstkulturen wie Grünkohl oder Körnerfenchel über Ferntransport zu großflächigen Belastungen durch Pendimethalin kommt, die eine Vermarktung der Lebensmittel als Säuglingskost unmöglich machen.
BASF in Deutschland einer der Hauptvermarkter von Pendimethalin
In Deutschland ist BASF einer der Hauptvermarkter des Wirkstoffes, den das Unternehmen unter dem Namen „Stomp“ anbietet. BASF wandte sich schon im Vorfeld der Sendung mit einer Stellungnahme an die zuständigen Journalisten. Darin heißt es unter anderem, BASF seien Einzelfälle bekannt, in denen Spuren von Pendimethalin in unbehandelten Kulturen wie Grünkohl oder Fenchel gefunden wurden. Man nehme diese Funde sehr ernst und arbeite an einer Aufklärung der Ursachen.
Für großflächige Belastungen durch Pendimethalin lägen nach derzeitigem Kenntnisstand allerdings keine wissenschaftlich belegten Daten und konkreten Informationen vor. Bei großflächig angelegten Monitorings der vergangenen Jahre seien bei 16.000 Proben von unbehandelten Kulturen lediglich in 1,2 Prozent der Proben Spuren des Wirkstoffs gefunden worden.
Belastungen durch Pendimethalin: Fehlanwendungen als Ursache?
Diese beträfen Nachbarflächen und entständen durch Fehlanwendungen oder Abdrift. Hier könne ein Einsatz bestimmter Ausbringungstechniken, die Verwendung von innovativen Pflanzenschutzmittelformulierungen und die Berücksichtigung der Witterungsbedingungen stark reduzieren, betont das Unternehmen.
BASF wies wie auch im Rahmen der ausgestrahlten ZDF-Reportage auf vermutete fehlerhafte Anwendungen sowie die Notwendigkeit des Wirkstoffs hin. Ohne Pendimethalin wäre in vielen Kulturen eine Unkrautbekämpfung nur mit zusätzlich 400 Stunden je Hektar Handhackaufwand möglich sowie der heimisch integrierte Anbau von Heil- und Gewürzkräutern nicht mehr wettbewerbsfähig.
BASF: Bei sachgerechter Anwendung keine Überschreitungen des Grenzwerts
„Bei sachgerechter Anwendung sowie einer räumlichen und zeitlichen Trennung zwischen der Behandlung mit Pflanzenschutzmitteln sowie dem Anbau und der Ernte von Bioprodukten gibt es nach aktuellem Kenntnisstand keine Überschreitungen des Grenzwertes und damit keine Einschränkung für die Vermarktung“, so BASF.
Zum Thema Rückstände in Ernteprodukten durch Ferntransporte von Pflanzenschutzmitteln gab es auch eine „Kleine Anfrage“ im Bundestag der Fraktion Die Linke. Im Mittelpunkt der Kritik stehen die Wirkstoffe Pendimethalin und Prosulfocarb. Das Ganze findet vor dem Hintergrund des laufenden Trilogs zur Revision der EU-Ökoverordnung statt, erläutert BASF.
Ferntransporte von Pflanzenschutzmitteln: künftig besondere Schwellenwerte für Öko-Produkte?
Bislang habe zwischen den EU-Institutionen noch keine Übereinkunft erzielt werden können. Ein strittiger Punkt sei ein Artikel des Kommissionsvorschlages, der für Öko-Produkte künftig besondere Schwellenwerte für Rückstände und Kontaminationen, orientiert an der Babykostrichtlinie, festlegt.
Diese Werte würden dazu führen, dass künftig in allen Fällen, in denen in Öko-Produkten Stoffe über dem Schwellenwert nachgewiesen werden, diese Erzeugnisse nicht als Bio-Produkte vermarktet werden dürften. Der Deutsche Bundestag lehne ebenso wie das Europaparlament die Einführung eines solchen Schwellenwertes ab, so BASF.