Illegaler Züchtungsarbeit entgegenwirken
So stammt laut Karol Pawlak, Fleuroselect-Präsident und Eigentümer von Vitroflora, ein Großteil der Stecklinge von dem Sortenschutz unterliegenden Züchtungen, die mit einer Lizenzgebühr belegt sind. „Wird diese ihnen zustehende Gebühr den Züchtern illegaler Weise vorenthalten, so sind diese nicht mehr dazu in der Lage, ihre aufwändige Züchtungsarbeit zu leisten. Mit der Folge für alle, dass dem Markt innovative Neuzüchtungen dann fehlen würden“, erklärt Pawlak.
Aus dem beim Stutzen anfallenden Pflanzenmaterial ließen sich leicht Kopfstecklinge für weitere Jungpflanzen gewinnen. Ohne eine Abstimmung und Prüfung mit und durch den Züchter und Rechtinhaber sowie eine entsprechende Begleichung der Lizenzgebühren ist die Gewinnung von Vermehrungsmaterial illegal.
„Es ist im Interesse des Gesamtmarktes und seiner ganzen Erzeuger- und Handelskette, dass nur solche Pflanzen in den Handel gelangen, für die auch die rechtlich bindende Lizenzgebühr entrichtet wurde. Der Endverbraucher hat ein Recht darauf ausschließlich Pflanzen zu erwerben, die legal erzeugt wurden“, so Pawlak.
Meldung von Verdachtsfällen erleichtern
Mit der Vorgehensweise soll das geistige Eigentum der Züchter geschützt und für eine fairen Wettbewerb gesorgt werden. Eine Überprüfung der Gärtner im Hinblick auf die fertig produzierte Pflanzenanzahl mit der an sie gelieferten Stecklingszahl erfolgt durch die Royalty Administration International (RAI). Nach dem Zufallsprinzip werden die zu kontrollierenden Gärtner jährlich ermittelt.
Eine zusätzlich eingerichtete Meldestelle soll Whistle Blowern unter den Branchenbeschäftigten in der Pflanzenproduktion oder im Pflanzenhandel dabei helfen, suspekt erscheinende und potentiell illegale Vermehrungsbestände anzeigen zu können. Bei einem begründeten Verdacht kann die Meldestelle telefonisch unter 031/85064525, via E-Mail unter tips@fleuroselect.com oder über das Meldeformular auf der Fleuroselect-Website kontaktiert werden.
Erhalt der Anonymität des Whistle Blowers
Die Hinweise werden anschließend an das Sekretariat von Fleuroselect sowie nach eingehender Sichtung an die RAI weitergeleitet. Eine Kontrolle des verdächtigen Betriebes durch die RAI erfolgt im Rahmen der obligatorischen alljährlichen Kontrolle, was keinen Rückschluss auf einen vorliegenden Hinweis zulässt. Zudem hat die RAI das Recht, Betriebe jederzeit kontrollieren zu dürfen. Die Anonymität des Whistle Blowers wird zu jederzeit gewahrt.
Bestätigt sich der Verdacht einer aktuellen oder einstigen Nutzung von illegal gewonnenen Vermehrungsmaterials, muss er nicht nur die Lizenzgebühr nachzahlen, sondern auch eine zusätzliche Strafgebühr entrichten. Der Whistle Blower erhält abschließend eine Info zum Besuch bei dem von ihm gemeldeten Betrieb ohne Hinweise auf das Ergebnis. „Durch seine Meldung eines möglicherweise Verstoßes gegen das Sortenschutzrecht trägt er vielmehr zum Wohl des ehrlichen Miteinander im Gesamtmarkt bei“, betont Fleuroselect.