Floralia meldet sich zahlungsunfähig

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Die Floralia Gartenbau eG musste sich zahlungsunfähig melden und befindet sich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Foto: Screenshot

Wie die Lausitzer Rundschau am Dienstagabend vermeldete, musste das Cottbusser Unternehmen Floralia Gartenbau eG die vorläufige Insolvenz beantragen. Das Blatt beruft sich dabei auf das Amtsgericht Cottbus, sowie die Kanzlei des vorläufig eingesetzten Insolvenzverwalters.

Die Floralia Gartenbau eG besteht in seiner heutigen Form als eingetragene Genossenschaft seit 1991, gegründet wurde das Unternehmen aber bereits 1957 als Gärtnerische Produktionsgenossenschaft (GPG). Laut Firmenhomepage vereint Floralia die Bereiche Gartenbau, Einzel- & Großhandel und Garten- & Landschaftsbau und beschäftigt aktuell rund 100 Mitarbeiter. Floralia betreibt eines der größten Gartencenter in der Lausitz und kann daneben noch acht weitere Verkaufsfilialen in der Region vorweisen, die allesamt von der vorläufigen Insolvenz betroffen seien.

Amtsgericht Cottbus ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung an

Wie am Dienstagabend bekannt wurde, hat das Amtsgericht Cottbus für die Floralia Gartenbau eG die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und den Berliner Rechtsanwalt Florian Linkert (Kanzlei BBL Bernsau Brockdorff) zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Die Lausitzer Rundschau beruft sich auf Angaben der Kanzlei, nach derer 96 Mitarbeiter in den Bereichen Gartenbau, Einzel- und Großhandel sowie Garten- und Landschaftsbau von der Insolvenz betroffen seien. Die Beschäftigten wurden am Dienstagabend ebenfalls in Kenntnis darüber gesetzt, dass die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet wurde. Den Lohn für diese Mitarbeiter werde ab sofort über das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit abgedeckt.

Monetärer Engpass dem Wetter geschuldet

Die aktuelle Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens hänge von den diesjährigen Wetterkapriolen ab, dabei spiele die anhaltende Dürre 2019 eine ganz entscheidende Rolle. Dadurch seien die Umsätze um 200.000 Euro eingebrochen heißt es. „Der Geschäftsbetrieb wird uneingeschränkt fortgeführt. Floralia ist ein Traditionsunternehmen mit exzellentem Ruf und treuer Kundschaft. Das ist eine gute Ausgangsbasis für eine erfolgreiche Sanierung“, erklärt Insolvenzverwalter Linkert laut lr-online. Gemeinsam mit der Geschäftsführung wolle der Insolvenzverwalter eine grundlegende Neuaufstellung des Unternehmens planen. Im Zuge der vom Gericht angeordneten vorläufigen Insolvenzverwaltung erhält die Geschäftsleitung Befugnisse, geschäftlichen Entscheidungen muss der Insolvenzverwalter jedoch zustimmen.

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