Auslöser für diesen Vorwurf seitens der Gewerkschaft war das zuletzt vorgelegte Angebot der Arbeitgebervertreter. Diese hatten vorgeschlagen, die Entgelte der Floristen in den sogenannten „neuen“ Bundesländern über einen Zeitraum von 24 Monaten zweimal um je 16 Cent anzuheben.
Floristen haben „mehr verdient als das Existenzminimum“
„Facharbeiter kämen dann gerade einmal auf einen Stundenlohn von neun Euro. Da in der vorgeschlagenen Laufzeit der gesetzliche Mindestlohn weiter angehoben wird, bedeutet dies ein Unterschreiten der untersten Lohngrenze“, begründet die IG BAU ihre ablehnende Haltung gegenüber dem Angebot der Arbeitgeberseite.
Gut ausgebildete, engagierte Floristen hätten aber „mehr verdient als das Existenzminimum“, wie der Stellvertretende Bundesvorsitzende der IG BAU, Harald Schaum, betont. Denn Floristik-Betriebe würden auch im Osten gutes Geld verdienen, ist Schaum überzeugt. Damit das so bleibt, seien die Blumenfachgeschäfte vor allem von qualifizierten Mitarbeitern abhängig.
IG BAU fordert Mindestentgelt von 9,10 Euro für ostdeutsche Floristen
„Wenn die Arbeitgeber nicht umdenken, machen sie sich schuldig am Niedergang einer ganzen Branche. Ohne kompetente Beratung und geschultes Aufbinden und Stecken der Blumen werden Kunden schnell lernen, dass ihr Angebot nicht besser ist, als vorgefertigte Sträuße aus dem Supermarkt“, so Schaum.
Entsprechend fordert seine Gewerkschaft, dass die unterste Lohn- und Gehaltsgruppe bei den Floristen im Osten Deutschlands mindestens 9,10 Euro pro Stunde bekommt. Außerdem will die IG BAU erreichen, dass bis zum kommenden Jahr ein bundesweit einheitliches Entgeltgefüge herrscht.
Wie Kai Jentsch, Verhandlungsführer vom Fachverband Deutscher Floristen (FDF), dagegen deutlich macht, ist die Forderung der Gewerkschaft nach einer Erhöhung von sieben Prozent im Osten einfach nicht durchführbar. Zum einen gab es beim Tarifergebnis 2015 im Osten bereits ein Plus von bis zu 18 Prozent (Lohngruppe A1), zum anderen gäben es die erzielten Preise nicht her. Primär wichtig sei es für die Betriebe im Osten, jetzt erstmal in die Gänge zu kommen und faire Preise zu erzielen.
Mehr Geld für Floristen in Westdeutschland seit 1. Juli
Für die Floristen in den „alten“ Bundesländern hatten die Vertragspartner bereits im Juli einen neuen Lohntarifvertrag ausgehandelt. Dieser hat den Beschäftigten in westdeutschen Floristik-Fachbetrieben, Blumen- und Kranzbindereien zum 1. Juli eine Erhöhung des Ecklohnes um 3,6 Prozent gebracht. Auch die Ausbildungsvergütungen für angehende Floristen wurden angehoben.
Für die rund 10.000 Beschäftigten im Osten gilt der frühere Tarif Ost in Nachwirkung. Ausnahme: Die vier untersten Lohngruppen, die unterhalb des seit 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro angestiegenen Mindestlohns liegen würden und deshalb den Mindestlohn erhalten.