Einigung konnte erzielt werden
Die Fronten schienen zuletzt verhärtet zwischen den Verhandlungspartnern FDF auf der Arbeitgeberseite und der Arbeitnehmergewerkschaft IG BAU (TASPO Online berichtete). In der zweiten Verhandlungsrunde konnte zwischen beiden Seiten nun allerdings doch noch eine Einigung getroffen werden und neue Entgelttarife-Verträge für die Floristik Ost und West besiegelt werden. Darin vorgesehen seien laut FDF eine zweistufige Lohn-Erhöhung im Westen von drei Prozent auf den Ecklohn A3 zum 1. Juli 2021, gefolgt von einer weiteren Erhöhung um zwei Prozent ab dem 1. Januar 2022. In den Ostländern findet die gleiche zweistufige Steigerung auf alle Lohngruppen statt. Parallel dazu werden auch die Auszubildenden-Vergütungen sowohl in Ost und West deutlich erhöht. Die neuen Entgelt-Tarifverträge treten zum 1. Juli 2021 mit einer Laufzeit von einem Jahr bis 30. Juni 2022 in Kraft.
Im Einzelnen bedeutet das:
- Das Eckentgelt A3 für qualifizierte, gut-ausgebildete Floristinnen und Floristen liegt laut FDF für die Bundesländer West einschließlich Berlin ab 1. Juli 2021 bei 1.961 Euro und ab 1. Januar 2022 bei 2.000 Euro. Für die Bundesländer Ost beträgt es ab 1. Juli 2021 1.688 Euro und ab 1. Januar 2022 1.722 Euro.
- Die Auszubildenden-Vergütungen werden in Ost und West nach Ansicht des FDF deutlich erhöht. Die Gewerkschaft meint dagegen, dass die Ausbildungsvergütungen Ost „deutlich von einem niedrigem Niveau aus“ ansteigen.
- Für die Bundesländer Ost liegen die Ausbildungsvergütungen nun seit dem 1. Juli 2021 bei 550 Euro im ersten Ausbildungsjahr, 649 Euro im zweiten und 743 Euro im dritten. Ab dem 1. Januar 2022 steigen sie nochmals auf 585 Euro im ersten Ausbildungsjahr, 691 Euro im zweiten und auf 790 Euro im dritten.
- Für die Bundesländer West einschließlich Berlin gibt es eine einmalige Erhöhung der Ausbildungsvergütungen. Laut FDF liegen sie seit dem 1. Juli 2021 bei 664 Euro im ersten Ausbildungsjahr, 705 Euro im zweiten und 767 Euro im dritten.
- Grundlegend war laut FDF klar, dass die neuen Entgelt-Abschlüsse in der untersten Lohngruppe A1 für nicht-ausgebildete Helfer und Helferinnen in den Blumengeschäften auf den Mindestlohn aufsatteln müssen. Dieser steigt durch den Gesetzgeber vorgegeben im ersten Halbjahr 2022 auf 9,82 Euro und im zweiten Halbjahr 2022 auf 10,45 Euro brutto je Stunde. Laut Arbeitgeber liegt das Entgelt A1 im neuen Tarif im Westen nun seit 1. Juli 2021 bei 1.667 Euro und ab 1. Januar 2022 bei 1.700 Euro sowie im Osten bei 1.636 Euro seit 1. Juli 2021 und bei 1.669 Euro ab 1. Januar 2022.
„Tarif-Kommission begrüßt die Abschlüsse“
„Floristik-Unternehmerinnen und Unternehmerinnen entlohnen ihre guten Mitarbeiter bundesweit fast immer übertariflich. Das ist eine Frage der Wertschätzung und die beste Motivation, um gute Floristen zu halten“, erklärt Kai Jentsch, Vorsitzender der FDF-Tarifkommission. „Unsere Tarif-Kommission begrüßt deshalb diese Abschlüsse, weil sie Wertschätzung vermitteln, das Image der Branche stärken und den Nachwuchs für uns begeistern. Hinzu kommt, dass wir durch die zweistufige Steigerung eine einmalig hohe Tarif-Erhöhung für unsere Mitglieder abwenden konnten und sich die neuen Entgelttarife damit an den wirtschaftlichen Realitäten in den Betrieben orientieren!“
Freiwillige Selbstverpflichtung der Arbeitgeber:innen
Doch nicht nur eine Einigung bei den Tarifen konnte erzielt werden, beide Verhandlungspartner waren sich einig darin, dass den Opfern der verheerenden Flutkatastrophe solidarische Hilfe zugutekommen müsse. In einer noch nie dagewesenen Zusatzvereinbarung wurde demnach dem Tarifvertrag beigefügt, dass sich Arbeitgeber:innen einer freiwilligen Selbstverpflichtung zur Unterstützung der Flutopfer anschließen. Die IG BAU sei daher auch von der Forderung nach einer Einmalzahlung während der tariflosen Zeit abgerückt. An die Arbeitgeber:innen wird in diesem Zusammenhang aber appelliert, für jeden Arbeitnehmer ihres Betriebs die Summe der tariflichen Lohnerhöhung im Ecklohn A3 für die Zeit vom 1. April bis 30. Juni 2021 an eine Organisation zu leisten, die die Opfer der Flutkatastrophe unterstützt. „Mit dieser Initiative setzen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam ein starkes Zeichen der Solidarität für Menschen, die alles verloren haben! Wir sehen darin eine einmalige besondere Maßnahme, mit der wir einen wertvollen Beitrag zur Unterstützung der durch die Flut betroffenen Menschen leisten können“, sagt Jentsch.