Flutkatastrophe: 30 Milliarden Euro für den Wiederaufbau

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Hilfe für die vom Hochwasser betroffenen Regionen ist dringend nötig. Symbolbild: Hans Braxmeier/Pixabay

Zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe und ihrer Folgen haben sich Bund und Länder darauf verständigt, ein Sondervermögen in Höhe von insgesamt 30 Milliarden Euro einzurichten. Die „Aufbauhilfe 2021“ soll dazu dienen, die Schäden an Privathaushalten, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen zu beseitigen und die zerstörte Infrastruktur wiederaufzubauen.

„Greifen den betroffenen Regionen finanziell kräftig unter die Arme“

„Mit dem Aufbauhilfefonds stehen Bund und Länder zu ihrem Wort und greifen den betroffenen Regionen finanziell kräftig unter die Arme“, erklärt dazu Bundesfinanzminister Olaf Scholz. „Die schnelle Beseitigung der Schäden und der Wiederaufbau der Infrastruktur haben jetzt oberste Priorität! Das ist ein immenser Kraftakt angesichts der Zerstörungen in den von Starkregen und Hochwasser betroffenen Regionen. Bund und Länder nehmen 30 Milliarden Euro in die Hand, um den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern vor Ort, den geschädigten Unternehmen und anderen Einrichtungen beim Wiederaufbau zu helfen.“

Erster Teilbetrag kommt aus dem Bundeshaushalt 2021

Wie das Bundesfinanzministerium in der vergangenen Woche zur „Aufbauhilfe 2021“ mitteilte, wird das Sondervermögen mit Mitteln des Bundes in Höhe von bis zu 30 Milliarden Euro ausgestattet. Darin enthalten seien Ausgaben für den Wiederaufbau der Infrastruktur des Bundes in Höhe von zwei Milliarden Euro, die vom Bund alleine getragen werden. Die Wiederaufbau-Maßnahmen der Länder in Höhe von 28 Milliarden Euro sollen dagegen jeweils zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert werden. Den ersten Teilbetrag in Höhe von 16 Milliarden Euro will der Bund dem Sondervermögen demnach aus dem Bundeshaushalt 2021 zuführen, ab dem kommenden Jahr sollen die Zuweisungen dann bedarfsgerecht nach Maßgabe des Haushaltsgesetzes erfolgen, so das Bundesfinanzministerium.

Hochwasser-Hilfsprogramm in Bayern gestartet

In Bayern können dagegen ab sofort Hochwasser-Soforthilfen beantragt werden. Je nach Schadenshöhe könnten beispielsweise betroffene Landwirtschafts- und Gartenbau-Betriebe mit Zahlungen in Höhe von 2.500 Euro bis maximal 100.000 Euro unterstützt werden, wie das in München ansässige Landwirtschaftsministerium dazu mitteilte. Liegen die Betriebe in der festgelegten Gebietskulisse, die sich am Auftreten hundertjährlicher Hochwasser orientiert, könne zudem ein Teilausgleich für die durch Überschwemmung und Hangrutsch erlittenen Schäden – etwa an Wirtschaftsgebäuden, Maschinen, technischer Ausstattung, Vorräten oder bewirtschafteten Flächen – beantragt werden. Der Ausgleichssatz für nachweislich nicht versicherbare Hochwasserschäden betrage 50 Prozent, dagegen werden Schäden, gegen die eine Versicherung möglich gewesen wäre, zu 25 Prozent ausgeglichen.

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