Förderung von E-Nutzfahrzeugen: Das sind die Möglichkeiten

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Es existieren zahlreiche Fördermöglichkeiten für elektronische Nutzfahrzeuge. Foto: Joenomias/ Pixabay

Hierzulande gibt es viele verschiedene Förderprogramme, die die Anschaffung von elektrisch betriebenen Nutzfahrzeugen unterstützen. Sie zu überblicken, fällt oft schwer. Wir haben einige Möglichkeiten zur Förderung zusammengestellt und fragten bei einigen Herstellern nach, um einen Überblick in den Förderdschungel zu bringen.

Umweltbonus bekannteste Förderung

Welche Fördermöglichkeiten bestehen bundesweit für Elektro-Nutzfahrzeuge? Welche sind davon für reine Elektro-Nutzfahrzeuge und welche für Hybrid-Fahrzeuge gedacht? Das wohl bekannteste Förderprogramm ist der Umweltbonus beziehungsweise die sogenannte Innovationsprämie. Dabei ist zu beachten, dass neben Pkw (M1) nur leichte Nutzfahrzeuge (N1) über dieses Programm förderfähig sind. Eine Liste der förderfähigen Fahrzeuge ist auf der Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu finden. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund grundsätzlich zur Hälfte für Neufahrzeuge, die auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge stehen.

Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme der „Innovationsprämie“ oder des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des BAFA abrufbare Richtlinie geregelt. Auf die Gewährung besteht kein Rechtsanspruch. Der Erhalt des Bundesanteils erfolgt vorbehaltlich einer positiven Entscheidung des Antrags durch das BAFA. Der Umweltbonus endet mit Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Fördermittel, spätestens jedoch am 31. Dezember 2025.

Programm für klimaschonende Nutzfahrzeuge

Eine weitere nationale Fördermöglichkeit für nachhaltige Nutzfahrzeuge ist das Programm für klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur (KsNI). Bei diesem Programm werden 80 Prozent der Investitionsmehrkosten – also die Preisdifferenz zwischen einem nachhaltigen und einem herkömmlichen Diesel-Nutzfahrzeug – bezuschusst. Förderfähig sind Nutzfahrzeuge mit einem reinen Elektroantrieb oder Brennstoffzellenantrieb (N1, N2 und N3) sowie Plug-In-Hybride oder Oberleitungshybride (N3). Zusätzlich zu den Fahrzeugen ist außerdem die passende Tank- beziehungsweise Ladeinfrastruktur förderfähig. Hierbei werden bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten bezuschusst.

Pro Kalenderjahr gibt es bis zu vier Förderaufrufe. Der nächste Aufruf wird aller Voraussicht nach Ende 2021 oder Anfang 2022 starten. Das Programm läuft noch bis Ende 2024. Weitere Informationen gibt es im FAQ der M3E GmbH oder beim Bundesamt für Güterverkehr.

Zusätzlich zu den nationalen Förderprogrammen gibt es verschiedene regionale Förderprogramme. Hier sind die Programme progres.NRW (Nordrhein-Westfalen) und das Berliner Programm Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO) beispielhaft zu erwähnen.

Förderprogramme für reine Elektro-Nutzfahrzeuge und für Hybrid-Fahrzeuge

Mit den zuvor genannten Programmen können sowohl Elektro-Nutzfahrzeuge als auch Hybrid-Nutzfahrzeuge bezuschusst werden. Jedoch werden in Zukunft sowohl die Fördersummen als auch die Anzahl an Förderprogrammen für Hybridelektrofahrzeuge zurückgehen. Welches Fahrzeug für welche Förderung in Frage kommt, sollte jedoch im Einzelfall geprüft werden.

Weitere Möglichkeiten zur Förderung der Anschaffung von E-Nutzfahrzeugen lesen Sie in TASPO Ausgabe 47/2021.

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