Bundesprogramm Energieeffizienz in 2021 überarbeitet
Im vergangenen Jahr wurde das Bundesprogramm Energieeffizienz in den Richtlinien A und B grundlegend überarbeitet. Ziel der Überarbeitung der Richtlinie A war es, kleinen und mittleren Unternehmen der Landwirtschaft und des Gartenbaus einen vereinfachten Zugang zu ausgeweiteten Fördermöglichkeiten zu ermöglichen. Es galt als Beitrag zum Klimaschutz der Landwirtschaft und des Gartenbaus. In Richtlinie B wurden Investitionen von großen oder mehreren verbundenen landwirtschaftlichen Unternehmen, Lohnunternehmen oder gewerblichen Maschinenringen gefördert. Angesichts der exorbitant gestiegenen Energiekosten wies die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) nochmals explizit auf das Bundesprogramm hin. Demnach sollen Betriebe noch vor Beginn der Heizperiode prüfen, inwieweit sie für Förderanträge für das Bundesprogramm Energieeffizienz des BMEL in Frage kommen und diese Anträge stellen.
Förderfähige Investitionen und Maßnahmen
Das BMEL habe laut BLE wieder Fördermittel bereitgestellt, um kleinen und mittleren Betrieben, die in der Primärproduktion der Landwirtschaft und im Gartenbau tätig sind, Investitionen in den Klimaschutz zu erleichtern. Wie das Amt weiter mitteilt, seien im Bundesprogramm Energieeffizienz Maßnahmen zum Energiesparen förderfähig und Investitionen wie Anlagen für die Erzeugung von Strom und Wärme aus regenerativen Energien für den Eigenverbrauch werden bezuschusst. Dazu gehören beispielweise PV-Anlagen oder Biomasseheizungen. Hintergrund der Fördermaßnahmen ist eine Abkopplung kleiner und mittlerer Unternehmen von der Energiepreisentwicklung und eine Absicherung der eigenen Versorgungssicherheit der Betriebe.
Kurzfristiger Maßnahmenbeginn bei vollständigen Anträgen
Um den Unternehmen kurzfristig unter die Arme greifen zu können, wurde infolge des Ukraine-Konflikts und der damit verbundenen Energiepreisentwicklung eine Verfahrensänderung durchgeführt, die befristet bis zum 15. Januar 2023 gelte. Mit einer schriftlichen Erlaubnis zum förderunschädlichen Vorhabenbeginn können antragstellende Unternehmen zügig mit den geplanten Maßnahmen beginnen. Alle weiteren wichtigen Informationen und sämtliche Antragsunterlagen stellt das BLE auf einer Sonderseite zum „Bundesprogramm Energieeffizienz und CO2-Einsparung“ online zur Verfügung.