Der Friedhof als Ort der Trauer und des Gedenkens an Verstorbene genießt besonderen Schutz. Dies umfasst auch das Verbot von Werbung, wie das Landgericht Stade in seinem aktuellen Urteil (Aktenzeichen 8 O 100/16) bekräftigt.
Friedhofsbesucher müssen von Werbung verschont bleiben
Nach Ansicht des Landgerichts diene ein in der Friedhofssatzung enthaltenes, uneingeschränktes Werbeverbot den Friedhofsbesuchern. Diese müssten auf dem Friedhof von Werbung verschont werden. Durch die Holzkreuze mit dem deutlich sichtbaren Firmenlogo des Beklagten könnten sich Hinterbliebene und sonstige Besucher jedoch der Werbung nicht entziehen.
Die Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas begrüßt das Urteil. Trauernde sollten im Rückzugsraum Friedhof nicht von Werbebotschaften belästigt werden. Der Friedhof solle ein besonderer Ort bleiben, fernab des hektischen Alltags.