Ohlsdorfer Friedhof liegt inmitten dicht besiedelter Bebauung
Auf dem Friedhof Ohlsdorf soll ein Schrankensystem auf der Mittelallee zwischen Ida-Ehre- und Kirschenallee für mehr Ruhe sorgen. Diesen Beschluss fasste der Aufsichtsrat der Hamburger Friedhöfe, um die Durchgangsverkehre der Berufspendler wirksam zu reduzieren. Der Ohlsdorfer Friedhof liegt inmitten dichter Wohnbebauung, umgeben von den stark befahren Straßen Wellingsbütteler Landstraße, Wellingsbüttler Weg, Bramfelder Chaussee, Steilshooper Allee und Fuhlsbüttler Straße. Daher nutzen bisher viele Bürgerinnen und Bürger den Ohlsdorfer Friedhof als Abkürzung und durchfahren auf den Wegen von und zur Arbeit beziehungsweise Wohnort die Friedhofsfläche. Das Durchfahren des Friedhofs sei allerdings ohne Aufenthalt jedoch nach §7, 2 (6) der Hamburger Bestattungsverordnung nicht gestattet.
Friedhof wird als Abkürzung genutzt
Rund 5.000 Pkw befahren täglich den Ohlsdorfer Friedhof. Zwei Drittel der Fahrer nutzen nach einer Erhebung aus dem Jahr 2015 die Strecke nur als Abkürzung, ohne ein Grab zu besuchen. Die Spitzenbelastungen herrschen morgens von 9 bis 10 Uhr sowie nachmittags von 15.30 bis 18 Uhr. „Ein Friedhof soll ein Ort der Trauer, des Gedenkens und der Ruhe sein. Aus der Bürgerbeteiligung zur Zukunft des Friedhofs wissen wir, dass der eigentlich verbotene Durchgangsverkehr in Ohlsdorf für viele ein großes Ärgernis ist. Mit der Schranke, die eine Durchfahrt für Friedhofsbetriebe und Trauergäste ermöglicht, unterbinden wir den Durchgangsverkehr der Pendler wirksam. Die Schrankenlösung ist unkompliziert und praktikabel. In meinen Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern sowie den umliegenden friedhofsbezogenen Betrieben herrschte darüber Einigkeit“, erklärt Michael Pollmann, Umwelt-Staatsrat und Aufsichtsratsvorsitzender Hamburger Friedhöfe.
Ausnahmeregelungen zur Durchfahrt
Im Zuge des öffentlichen Beteiligungsverfahrens 2016 und der Nachbarschaftscafés 2018 zur nachhaltigen Weiterentwicklung des Friedhofs „Ohlsdorf 2050“ haben viele Hamburger darum gebeten, den Durchgangsverkehr stark zu reduzieren oder ganz herauszuhalten. Dem wurde nun mit dem Beschluss des Aufsichtsrates stattgegeben. Eine Genehmigung zum Öffnen der Schranke erhalten Vertreterinnen und Vertreter der Friedhofsgewerbe wie Bestattungs-, Gärtner und Steinmetz-Betriebe sowie die Angestellten des Friedhofs. Der HVV mit seinen Busverkehren wird ebenfalls weiter den gesamten Friedhof befahren können. Besucher von Trauerfeiern können für einen möglichst direkten Weg zur jeweiligen Kapelle über ein elektronisches Rufsystem die Schranke öffnen lassen. Der Friedhof sei ein Ort der Entschleunigung und zukünftig solle die Parknutzung gestärkt werden.