FriedWald: doppelt so viele Urnen pro Baum

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FriedWald will seinen Kunden mehr Flexibilität ermöglichen und erhöht die Zahl der möglichen Grabstellen an einem Baum von bisher zehn auf bis zu 20 Urnen pro Baum. Foto: Thomas Gasparini/FriedWald

Die FriedWald GmbH will Flächen effizienter nutzen und hat in mehreren Bundesländern Nutzungsänderungen umgesetzt. Demnach können künftig bis zu 20 Urnen pro Baum bestattet werden, statt bisher zehn.

FriedWald passt Ruhefrist an

Über eine Nutzungsänderung im brandenburgischen FriedWald Fürstenwalde berichtete unlängst die Märkische Oderzeitung: Die Nutzungszeit für einen Gemeinschaftsbaum wurde demnach an die in Brandenburg geltende Ruhefrist angepasst, die bei mindestens 15 Jahren für Urnen liegt. Außerdem können nun einige Bestattungsbäume mit bis zu 20 Urnen belegt werden. Zuvor waren maximal zehn Urnengräber pro Baum möglich.

Die vorhandenen Bestattungsbäume sollen also effizienter genutzt werden. Ziel des Unternehmens sei es, „Kunden auch in vielen Jahren noch Bäume und Plätze in attraktiven Lagen, zum Beispiel auch in Parkplatznähe“ anbieten zu können.

Änderungen in mehreren Bundesländern

Änderungen in der Angebots- und Preisstruktur gab es auch an FriedWald-Standorten in Brandenburg und Sachsen, so Carola Wacker-Meister, Sprecherin der FriedWald GmbH, gegenüber der Friedhofskultur. Bereits zum 1. April seien insgesamt neun Standorte in Baden-Württemberg und Bayern analog umgestellt worden. Weitere Standorte in Deutschland sollen in den nächsten zwei Jahren folgen.

„Wir informieren die Bestatter vor Ort allerdings immer erst dann, wenn die Umstellung in der Region unmittelbar ansteht“, so Unternehmenssprecherin Wacker-Meister.

Neuer Name für Gräber in der Produktgruppe „Baum“

Die Veränderungen sollen der Vereinfachung dienen und das Baumgrab-Angebot für die Kunden verständlicher machen. So entfallen künftig in der Produktgruppe „Baum“ die Varianten und Begriffe „Einzelbaum“, „Partnerbaum“, „Familienbaum“ und „Freundschaftsbaum“. Stattdessen heißt die Grabart für Familien oder Freunde nun schlicht „Der Baum im FriedWald“. Die bisherige Nutzungsdauer von bis zu 99 Jahren gilt für dieses Produkt weiterhin.

In der zweiten Produktgruppe „Platz“ bleiben die Preise unverändert, der Basisplatz bleibt ebenfalls erhalten.

Nutzungsdauer auf satzungsgemäße Ruhezeit beschränkt

Die laut dem Unternehmen wichtigste Änderung bestehe darin, dass die Nutzungsdauer für alle Platz-Varianten auf die in der Satzung festgelegte Ruhezeit beschränkt wird. Diese beträgt je nach kommunaler Friedhofssatzung zwischen 15 und 30 Jahren. Bei mehreren gleichzeitig erworbenen Grabplätzen am gleichen Baum richtet sich die Nutzungsdauer aller erworbenen Plätze nach dem zuletzt auslaufenden Nutzungsrecht („verbundene Nutzungsrechte“).

Eine weitere Veränderung betrifft die Zahl der möglichen Grabstellen an einem Baum. Statt wie bisher maximal zehn, können künftig mehr Plätze an einem Baum gleichzeitig belegt werden, „wenn es die natürlichen Gegebenheiten um den Baum herum ermöglichen“. FriedWald will nach eigener Aussage damit den Kunden mehr Flexibilität ermöglichen.

Förster legt Höchstzahl der belegbaren Plätze fest

„Die Flexibilität bedeutet auch, dass es genauso Bäume mit weniger als zehn Plätzen geben wird, wenn dies die natürlichen Gegebenheiten nicht anders zulassen; nach den bisherigen Erfahrungen landen wir im Durchschnitt über alle Bäume bei etwa zwölf möglichen Plätzen“, so die Unternehmenssprecherin.

Bei Familien-Bäumen (Grabart „Der Baum im FriedWald“) lege der Förster vorab die Höchstzahl der belegbaren Plätze fest und mache dies mit einer Plakette am Baum kenntlich. Bei „stattlichen Bäumen“ seien so bis maximal 20 Plätze möglich.

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