Steigende Entgelte und Angleichung des Lohnniveaus
Der Tarifabschluss, auf den sich der BGL und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) am 24. August geeinigt haben, sei „das Ergebnis von drei harten Verhandlungsrunden“, so der Vorsitzende des BGL-Tarifausschusses, Uwe Keller-Tersch. Laut den neuen Tarifverträgen, die eine Laufzeit von 24 Monaten haben, steigen die Löhne und Gehälter der bundesweit über 120.000 gewerblichen und angestellten Landschaftsgärtner zum 1. September zunächst um 2,9 Prozent und zum 1. Juli 2022 um weitere 2,8 Prozent. Auch die Ausbildungsvergütungen werden demnach erhöht. Darüber hinaus werden die Bundeslohntarifverträge der alten und neuen Bundesländer laut BGL bis zum 1. Juli 2022 schrittweise auf 100 Prozent des West-Niveaus zusammengeführt. Eine Kündigung der Verträge sei erstmals zum 30. Juni 2023 möglich.
„Kraftakt, gerade für kleine und mittelständische Unternehmen“
„Unsere Einigung fand vor dem Hintergrund einer aktuell sehr guten Auftrags- und Umsatzsituation im Garten- und Landschaftsbau statt. Als ArbeitgeberInnen sehen wir dieses Ergebnis jedoch mit sehr gemischten Gefühlen“, erklärt Keller-Tersch. „Einerseits ist das Anerkennung für unsere MitarbeiterInnen, die damit am Erfolg der Branche teilhaben – und gleichzeitig die Chance, noch attraktiver im harten Kampf um Fachkräfte zu werden. Andererseits sehen wir UnternehmerInnen die stark steigenden Lohnkosten auch mit großer Sorge, denn sie sind eine finanzielle Bürde. Die aktuellen, weltweiten Materialengpässe aufgrund der Corona-Pandemie üben erheblichen Druck auf unsere Unternehmen aus – unter anderem durch deutlich steigende Preise für fast alle Baumaterialien. Zudem verlangen Digitalisierung und neue Betriebs- und Arbeitsbedingungen für Umwelt- und Klimaschutz von uns ArbeitgeberInnen parallel deutliche Investitionen. Das bedeutet einen Kraftakt, gerade für kleine und mittelständische Unternehmen.“
Ergänzende Vereinbarungen zu den neuen Tarifverträgen
Laut BGL sollen die neuen Lohn- und Gehaltstabellen den im Bundesgebiet ansässigen Garten- und Landschaftsbau-Betrieben direkt zugehen, sobald sie mit der IG BAU abgestimmt seien. Ergänzend zu den neuen Tarifverträgen schlossen die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite zudem eine Vereinbarung für die Bereiche „Freizeit statt Lohnerhöhung“ und „Stärkung des Berufsstands durch bezahlte Freistellung für berufsständische Bildungsarbeit, wie Prüfungen etc.“. Hierzu sollen in den nächsten zwölf Monaten konkrete Lösungen erarbeitet werden, informiert der BGL.