GAP-Umsetzung: Prämien für Containerflächen

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Container-Quartier in einer Baumschule. Foto: Green Solutions

Mit der jüngst vom Bundeskabinett beschlossenen Umsetzung der GAP werden laut Bundesumweltministerium künftig die konkreten Leistungen der Landwirtschaft für Umweltschutz, Klima und Artenvielfalt viel stärker honoriert als bisher. Positiv äußert sich auch der BdB zu der erwarteten Wiedereinbeziehung von Containerflächen in das Prämiensystem. Unterdessen laufen die Trilog-Verhandlungen der EU weiter.

Containerbaumschulen können wieder profitieren

„Die Bundesregelungen sind so angelegt, dass auch die Containerbetriebe wieder profitieren können“, so Markus Guhl, Hauptgeschäftsführer des Bunds deutscher Baumschulen (BdB), auf Anfrage der TASPO. „Das Kuriose ist, dass auf europäischer Ebene das Trilog-Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Die deutsche Regelung greift also in gewisser Weise den Ergebnissen auf europäischer Ebene vor. Wir hoffen, dass wir keine bösen Überraschungen in Sachen Containerinklusion erleben werden.“ Die Kappung der Zahlung für größere Betriebe lehnt der BdB ab, wie Guhl weiter ausführt. Umweltauflagen, wie zum Beispiel die Anlage von Blühstreifen, werden grundsätzlich in den Betrieben schon heute umgesetzt, wobei Guhl zufolge sicherlich von Kultur zu Kultur unterschieden werden muss. „Was wir natürlich nicht wollen, ist eine gesteigerte Bürokratie, wobei diese durch die vermehrte Anknüpfung an Umwelt- und Klimaziele vermutlich zunehmen wird.“

DBV kritisiert Aufwand für Eco-Schemes

Äußerst kritisch äußerte sich Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbands (DBV), zu dem Gesetzespaket, das in den kommenden Wochen noch von Bundestag und Bundesrat zu beraten ist. „Das Aufschnüren des Beschlusses der Agrarministerkonferenz vom 26. März ist nicht akzeptabel. Die Beschlüsse der Agrarminister bedeuten ohnehin schmerzhafte Einschnitte für die deutschen Landwirte bei der EU-Agrarförderung. [...] Durch die zusätzlich vorgeschlagenen, sehr kontrollaufwendigen Eco-Schemes (Öko-Regelungen) wird eine pragmatische Umsetzung und eine pünktliche Auszahlung der Fördermittel im Dezember 2023 gefährdet.“ Eine Aushöhlung bewährter Agrarumweltprogramme der zweiten Säule durch parallele Eco-Schemes müsse unterbleiben. Hier müsse der Bundestag für Korrekturen sorgen. Zudem habe der DBV Vorschläge für einfach umsetzbare, attraktive und wirksame Umweltmaßnahmen mit wirtschaftlichen Anreizen vorgelegt.

Direktzahlungen an Auflagen für Umwelt- und Klimaschutz gekoppelt

Aus Sicht von Bundesumweltministerin Svenja Schulze gab es in der Ressortabstimmung vor dem Bundestagsbeschluss noch wichtige Verbesserungen: So sollen „Landwirte künftig mehr Geld erhalten, wenn sie auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel verzichten. Auch, wer zum Beispiel die Natur auf Wiesen und Weiden schützt, vielfältige Fruchtfolgen anbaut oder in Naturschutzgebieten umweltschonend wirtschaftet, kann künftig dafür honoriert werden“, so Schulze.

Wie Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner zu dem Gesetzespaket ausführt, sollen alle Direktzahlungen – ab dem ersten Euro – ab dem Jahr 2023 an Auflagen für Umwelt- und Klimaschutz gekoppelt werden. Klar sei auch, dass die Landwirte dabei unterstützt werden müssen, die gesamtgesellschaftlichen Ziele zu erreichen. Wichtig sei auch, die Landwirtschaft als Branche attraktiv zu halten und so zukunftsfest zu machen, weshalb junge Landwirte in Zukunft noch mehr unterstützt werden sollen. Kleine und mittlere Betriebe würden auch stärker als bisher gefördert und nachhaltige Produktionsweisen belohnt.

Grafik: Landwirtschaftskammer Niedersachsen

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