Erleichterung bei den Verbänden
Diese Entscheidung sorgte für große Erleichterung bei den Fachverbänden. Die nämlich hatten heftig um eine Entfristung dieser Regelung gekämpft, da sie sich positiv für die Betriebe und die Arbeitnehmer ausgewirkt hatte. Erfreut zeigte sich insbesondere der Deutsche Bauernverband (DBV): Mit der Entscheidung werde die bewährte Regelung in langfristiges Recht umgesetzt und lasse den Bauern mehr Handlungsraum beim Einsatz von Saisonarbeitskräften.
„Diese Entfristung ist auch notwendig, weil vor allem Sonderkulturbetriebe aufgrund des hohen Arbeitskostenanteils weiterhin erhebliche Probleme haben, die durch Einführung des gesetzlichen Mindestlohns gestiegenen Lohnkosten zu erwirtschaften“, so DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken zur dauerhaften Anhebung der Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung von Saisonarbeitern.
70-Tage-Regelung vor allem im Obst- und Gemüsebau genutzt
Diese waren 2015 mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von zwei auf drei Monate beziehungsweise von 50 auf 70 Arbeitstage angehoben worden – zunächst befristet bis Ende 2018. Wie Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner erklärte, wurde diese Ausweitung in der Praxis insbesondere von Betrieben im Obst- und Gemüseanbau genutzt.
„Landwirtschaftliche und gärtnerische Arbeitgeber können dadurch besser auf gut eingearbeitete Saisonarbeitskräfte in ihren Betrieben zurückgreifen und Arbeitsspitzen besser abdecken. Daher habe ich mich immer für eine dauerhafte Einführung der 70-Tage-Regelung im Wege einer gesetzlichen Änderung eingesetzt“, so Klöckner.
Obst- und Gemüsebau bleibt international wettbewerbsfähig
Mit der nun gefundenen Lösung hätten Landwirte und Gärtner bessere Chancen, qualifizierte Saisonarbeitskräfte für die ganze Erntesaison zu gewinnen, so die Bundeslandwirtschaftsministerin. „Und für ausländische Saisonarbeitskräfte bleibt es attraktiv, für eine Saisontätigkeit nach Deutschland zu kommen. Dies ist ein wichtiges Zeichen, damit Anbau von Wein, Obst und Gemüse in Deutschland angesichts steigender Lohnkosten weiterhin international wettbewerbsfähig bleibt.“
Die unbefristete Verlängerung der 70-Tage-Regelung begrüßen auch der Deutsche Raiffeisen-Verband (DRV) und die Bundesvereinigung Obst und Gemüse (BVEO). Gerade der Obst- und Gemüsebau sei zwingend auf Saisonarbeitskräfte angewiesen, habe aber in den vergangenen Jahren einen „dramatischen Rückgang“ an Saisonarbeitern hinnehmen müssen, wie BVEO-Geschäftsführer Dr. Christian Weseloh erklärt.
Wunsch nach Produkten aus regionalem Anbau kaum noch erfüllbar
„Eine Umstellung auf die 50-Tage-Regelung hätte diese Entwicklung zusätzlich verstärkt. Die Arbeit wäre für die Saisonarbeiter noch unattraktiver geworden. In letzter Konsequenz wäre damit der Anbau der arbeitsintensiven Kulturen hierzulande im internationalen Vergleich nicht mehr wettbewerbsfähig und der Verbraucherwunsch nach regionaler Ware kaum noch erfüllbar gewesen“, so Weseloh.
Gemeinsam mit dem DBV, dem Gesamtverband der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) und weiteren Spitzenverbänden der Landwirtschaft und des Gartenbaus hatten sich DRV und BVEO bereits im Frühjahr an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gewandt und eine unbefristete Verlängerung der 70-Tage-Regelung gefordert.