Anstieg der Löhne und Gehälter in Baden-Württemberg
Für Baden-Württemberg hat sich der Ecklohn (Lohngruppe 4, Gärtner Anfang des zweiten Jahres nach Abschlussprüfung) zum 1. Oktober um 3,3 Prozent auf 13,45 Euro erhöht, wie der Gartenbauverband Baden-Württemberg-Hessen gegenüber der TASPO ausführt. Für die Lohngruppe 6 (Arbeiter) ist der Arbeitslohn pro Stunde um 12,10 Prozent auf 10,67 Euro gestiegen, in Lohngruppe 5 (qualifizierter Arbeiter) laut IG BAU um 4,7 Prozent auf 10,90 Euro und in den Lohngruppen 1 bis 3 (Gärtnermeister leitend, als Ausbilder oder als Vorarbeiter) um 2,6 Prozent. Die Gehälter im Gehaltstarifvertrag Baden-Württemberg steigen einheitlich um drei Prozent.
Anstieg in den verschiedenen Lohngruppen in Hessen
In Hessen – wo die Lohngruppen ähnlich, aber differenzierter im unteren Bereich aufgebaut sind – hat sich zum 1. Oktober der Ecklohn (Lohngruppe 4, wie in Baden-Württemberg) laut Arbeitgeber um 3,3 Prozent auf 13,49 Euro erhöht. Die Lohngruppe 9 ist der Mindestlohn. Für die Lohngruppe 8 (ohne gärtnerische Berufsausbildung, bis zu zwei Jahre Betriebszugehörigkeit) steigt der Arbeitslohn pro Stunde um 12,10 Prozent auf 10,65 Euro, so die Gewerkschaft. Die Steigerung in den Lohngruppen 5 bis 7 beträgt 3,3 Prozent, in den Lohngruppen 1 bis 3 liegt sie bei 2,6 Prozent. Wie die IG BAU weiter ausführt, sollen die Baumschulen in Hessen durch einen Änderungstarifvertrag an den entsprechenden Erhöhungen analog partizipieren.
Ausbildungsvergütungen im Gartenbau ebenfalls gestiegen
Die Ausbildungsvergütung in beiden Ländern ist zum 1. Oktober um 80 Euro monatlich gestiegen: im ersten Ausbildungsjahr auf 710 Euro, im zweiten auf 780 Euro und im dritten auf 880 Euro. Zudem haben sich die Tarifvertragsparteien nach Angaben der Arbeitnehmerseite darauf geeinigt, ein einheitliches Entgeltgruppensystem/Entgeltraster für Baden-Württemberg und Hessen in der nächsten Tarifrunde umzusetzen, orientiert am Entgeltsystem aus Nordrhein-Westfalen für den Gartenbau.