Gartenbau NRW: Einigung auf neuen Rahmentarif

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Zufrieden mit dem neuen Rahmentarifvertrag für den Gartenbau in NRW: die beiden Verhandlungsführer Thomas Becker (l.) und Jörg Heinel. Foto: LVG NRW/IG BAU

Einheitliche Entgeltgruppen, neue Arbeitszeitregelungen, mehr Urlaub und eine bessere Altersversorgung: Das sind nur einige der Eckpunkte, die im neuen Rahmentarifvertrag für den Gartenbau in Nordrhein-Westfalen verankert sind.

Einigung in der achten Verhandlungsrunde

Nachdem die Tarifverhandlungen zuletzt länger unterbrochen waren, konnten sich der Landesverband Gartenbau Nordrhein-Westfalen und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) am Montag in der inzwischen achten Verhandlungsrunde auf einen neuen Rahmentarifvertrag für die Beschäftigten im Gartenbau einigen.

Die Verhandlungsführer Thomas Becker (Landesverband Gartenbau NRW) und Jörg Heinel (IG BAU) zeigten sich erleichtert und zufrieden über den im Haus des Rheinischen Gartenbaues in Köln erfolgten Tarifabschluss. Mit den neuen Vereinbarungen sei es gelungen, die Attraktivität des Berufs Gärtner zu steigern, sind beide Parteien überzeugt.

Wichtige Eckpunkte des neuen Rahmentarifvertrags

Und das sind die wichtigsten Eckpunkte des neuen Rahmentarifvertrags für den Gartenbau in Nordrhein-Westfalen:

  • Künftig gilt für Gartenbau-Betriebe und angeschlossene Unternehmen ein einheitlicher Tarifvertrag für alle darin beschäftigten Mitarbeiter.
  • Durch die einheitliche Einführung von Entgeltgruppen wird die alte Trennung zwischen Lohn (Arbeiter) und Monatsvergütung (Angestellter) abgelöst. Ebenfalls keinen Unterschied gibt es künftig zwischen Mitarbeitern in der Produktion, im kaufmännischen Bereich, im Verkauf beziehungsweise der Floristik.
  • Die Ausbildung im Gartenbau des Landes wird attraktiver gestaltet und den Auszubildenden eine Übernahme in eine Dauerbeschäftigung angeboten.
  • Durch die neu vereinbarten Arbeitszeitregelungen wird ein Ausgleich der Interessen nach mehr Freizeit für die Mitarbeiter und den betrieblichen Erfordernissen nach einer flexiblen Arbeitszeit gefunden – bei einem verstetigten Monatseinkommen.
  • Ebenfalls vereinbart wurden mehr Urlaubstage, außerdem wird Zusatzurlaub auf eine Branchenzugehörigkeit erweitert. Die Auszubildenden im Gartenbau in Nordrhein-Westfalen wurden gleichgestellt.
  • Für länger beschäftigte Arbeitnehmer gelten künftig längere Kündigungsfristen.
  • Neu in den Rahmentarifvertrag aufgenommen wurde eine tarifliche Zusatzrente zur besseren Altersversorgung.
  • Ebenfalls neu aufgenommen wurde eine Reisekostenentschädigung.

Neue Regelungen für Gartenbau NRW ab 2019

Der neue Rahmentarifvertrag für den Gartenbau in NRW tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Die neuen Entgeltgruppen werden mit der nächsten Lohnrunde wirksam.

Nachdem die Vertragspartner erst im Juli einen neuen Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Beschäftigten im nordrhein-westfälischen Gartenbau vereinbart hatten, ist die Kündigung des aktuellen Vertrags erstmals zum 31. Oktober 2019 möglich.

Mehr zum neuen Rahmentarifvertrag für den Gartenbau in Nordrhein-Westfalen lesen Sie in der TASPO 36/2018, die am 7. September erscheint.

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