Zentrale Inhalte des Koalitionsvertrags
Der künftige Regierungschef NRWs Hendrik Wüst (CDU) und seine Stellvertreterin Mona Neubaur (Grüne) setzten in dieser Woche ihre Unterschriften unter den ersten schwarz-grünen Koalitionsvertrag Nordrhein-Westfalens. Zuvor hatten beide Partien auf ihren jeweiligen Parteitagen das knapp 150 Seiten starke Werk nach drei Wochen Verhandlungszeit abgesegnet. Der neue „Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen“ stellt dabei die Themen Nachhaltigkeit und Klimaschutz in den Mittelpunkt der neuen Regierung. NRW solle demnach zur ersten „klimaneutralen Industrieregion Europas“ werden.
Energiesouveränität und die Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung solle zudem geschaffen und der Ausbau erneuerbarer Energien stark beschleunigt werden. Mindestens 1.000 zusätzliche Windenergieanlagen sollen demnach in den kommenden fünf Jahren in NRW entstehen. Auch das Thema Photovoltaik solle stärker ausgebaut werden. Gewerbliche Neubauten müssen ab Anfang 2024 daher mit PV-Anlagen ausgerüstet werden. Den Kohleausstieg wolle man bis 2030 umsetzen, in der Zwischenzeit solle die Braunkohle aber einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten.
Im Hinblick auf den Klimawandel werde man den Kommunen deutlich mehr Mittel aus dem Landeshaushalt für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung zur Verfügung stellen. Im Zuge dessen werde die Förderrichtlinie „progres.nrw-Programmbereich Klimaschutz und -anpassung in Kommunen“ neu aufgelegt und verbessert werden.
Landesverband Gartenbau verdeutlicht Ernst der Lage
Die Anpassung dieser Förderrichtlinienanpassung und deren Berücksichtigung im Koalitionsvertrag begrüßt der Landesverband Gartenbau NRW ausdrücklich. Außerdem werde die Wasserstrategie des Landes begrüßt, da gärtnerische Betriebe bei der Umsetzung wassersparender Bewässerungstechnik beraten und gefördert werden sollen. Dennoch stehen viele Betriebe vor existenzbedrohenden Belastungen. „Viele Betriebe heizen mit Öl und Gas. Die Kostenexplosion auf das Zwei- bis Dreifache trifft die Unternehmen somit existenziell. Bei Kohle gibt es in einigen Regionen Versorgungsengpässe. Die Preise für Holzpellets gehen durch die Decke, so dass auch diejenigen betroffen sind, die in eine nachhaltige Pelletheizung investiert haben. Deshalb muss im Gesetzentwurf zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) dringend klargestellt werden, dass Brennholz bei der CO2-Bepreisung nicht mit einbezogen wird. Holz ist ein wichtiger Baustein für den Umstieg auf erneuerbare Energien und vor allem auch die einzige Alternative für Gartenbauunternehmen, die weg von Gas und Kohle wollen“, betont Eva Kähler-Theuerkauf, Präsidentin des Landesverbandes Gartenbau NRW.
„NRW klimaresilient für nachfolgende Generationen gestalten“
Weiterhin begrüßt der Verband, dass auch der Fachkräftemangel im Koalitionsvertrag berücksichtigt wurde, da sämtliche Maßnahmen verpuffen würden, wenn keine Fachkräfte vorhanden sind, die diese Maßnahmen konkret in die Praxis umsetzen können. „Wir sind deshalb sehr froh, dass wir unsere Vorschläge zur Klimafolgenanpassung und zur Stärkung der beruflichen Bildung im Koalitionsvertrag wiederfinden, wie die Einführung einer Meisterprämie, einer Fachkräfteoffensive und die Zusicherung des Erhalts kleiner Berufsschulklassen“, erklärt Kähler-Theuerkauf weiter. „NRW klimaresilient für nachfolgende Generationen zu gestalten ist die wichtigste Aufgabe unserer Zeit. Dies sollte im Einklang mit den Unternehmen erfolgen, die verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen und Fachkräfte benötigen.“