Zertifizierungen nur durch von der DAkkS akkreditierte Stellen
Nach dem vom Bundesumweltministerium aufgelegten Fachmodul dürfen nur von der DAkkS akkreditierte Stellen Zertifizierungen durchführen. Ziel ist, den Auftraggebern und den Baubeteiligten in der Lieferkette Sicherheit darüber zu verschaffen, dass die Gebietseigenschaft der Gehölze gegenüber der Genehmigungsbehörde nachgewiesen werden kann. Laut DAkkS befinden sich derzeit drei Zertifizierungsstellen im Verwaltungsverfahren für eine entsprechende Akkreditierung: DIN Certco Gesellschaft für Konformitätsbewertung mbH, SGS-International Certification Services GmbH und die Zertifizierung Bau GMBH. Aufgrund der Größe der Zertifizierungsstellen könnten diese den Marktbedarf problemlos abdecken.
Zwei Akkreditierungsverfahren laut DAkkS kurz vor Abschluss
Ein wichtiger Schritt im Akkreditierungsverfahren ist die behördliche Beobachtung der Zertifizierungsstelle während der Tätigkeit bei ihrem Kunden beziehungsweise in der Lieferkette („Witness-Begutachtung“). Sie müsse also einen entsprechenden Kunden vorweisen und vor Ort eine Zertifizierung stattfinden können. Wegen der Corona-Pandemie fielen jedoch beispielsweise die ursprünglich geplanten Termine für die SGS-International Certification Services GmbH aus und sollten im September nachgeholt werden. Wie die DAkkS gegenüber der TASPO jetzt erklärte, laufen alle drei Verfahren noch, „wobei zwei kurz vor dem Abschluss stehen und in jedem Fall zwei Kandidaten in 2020 die Akkreditierung erhalten werden“. Die entstandenen Verzögerungen standen in Verbindung zur Corona-Pandemie und seien leider nicht zu vermeiden gewesen.
Unterschied zwischen Kosten für Zertifizierung und Akkreditierung
Befragt zu den Kosten, führt die DAkkS aus, dass zwischen den Kosten der „Zertifizierung“ und denen der „Akkreditierung“ zu unterscheiden sei. Die Zertifizierungskosten handelten die Produzenten mit den Zertifizierungsstellen individuell aus. Die Kosten der Akkreditierung trage nur die Zertifizierungsstelle – nicht etwa der Produzent von Gehölzen. Da die bisher bekannten Zertifizierungsstellen ohnehin über eine DAkkS-Akkreditierung verfügten und die Konformitätsaussage „Gebietseigene Gehölze“ den Geltungsbereich der bestehenden Akkreditierung nur erweitere, entstünden im Vergleich nur „marginale Kosten“. Deshalb ließen sich die Mehrkosten kaum genau beziffern. Grundlage der Gebühren für Verwaltungsverfahren der DAkkS als nationale Akkreditierungsbehörde, die lediglich die Selbstkosten decken, sei die Akkreditierungsstellengebührenverordnung (AkkStelleGebV).
► Mehr zu gebietseigenen Gehölzen und zur DAkkS-Akkreditierung lesen Sie in der TASPO 35/2020.