Gebietseigene Gehölze: zwei Unternehmen akkreditiert

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Laut Bundesnaturschutzgesetz dürfen seit März 2020 keine keine gebietsfremden Gehölze mehr in die freie Natur ausgebracht werden. Foto: Torsten Willimczik/Pixabay

Die Zertifizierungsunternehmen SGS – International Certification Services und Zertifizierung Bau haben das Akkreditierungsverfahren der Zertifizierer nach dem „Fachmodul Gebietseigene Gehölze“ bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) abgeschlossen. Das ergab eine Anfrage der TASPO bei der Organisation.

SGS erhält Akkreditierung durch Deutsche Akkreditierungsstelle

Nach eigenen Angaben als erste Zertifizierungsstelle hat die SGS von der DAkkS die Akkreditierung für das Fachmodul „Gebietseigene Gehölze“ erhalten. Wie das bundesweit mit 40 Standorten vertretene Unternehmen erklärt, können sich demzufolge ab sofort sowohl Saatgut- und Produktionsbetriebe als auch Handelsunternehmen – also die gesamte Produktkette vom Sämling bis zur Lieferung – bei SGS zertifizieren lassen. Durch akkreditierte Zertifikate der SGS können Baumschulen, die gebietseigene Gehölze oder Gehölzsaatgut gebietseigener Herkunft produzieren und handeln, den Angaben zufolge die gebietseigene Herkunft ihrer Produkte im Sinne von § 40 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) nachweisen.

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz dürfen seit dem 1. März 2020 keine gebietsfremden Gehölze mehr in die freie Natur ausgebracht werden. Entsprechend müssen laut SGS Gehölzarten, die für die freie Natur vorgesehen sind, künftig gebietseigen sein und einem der sechs Vorkommensgebiete in Deutschland zugeordnet werden.

Fachmodul legt Anforderungen an Zertifizierung gebietseigener Gehölze fest

Das Fachmodul „Gebietseigene Gehölze“ setzt bundesweit einheitlich die Inhalte des vom Bundesumweltministerium veröffentlichten Leitfadens um und legt die Anforderungen an die Zertifizierung von Gehölzen gebietseigener Herkunft fest. Überprüft werde dies im Rahmen eines Audits durch unabhängige Auditoren der SGS, wie das Zertifizierungsunternehmen darlegt. Dabei werden zum Beispiel

  • die Plausibilität von Lieferpapieren, Anbauverzeichnissen, Quartierdateien sowie weiteren Unterlagen überprüft, um die lückenlose Rück- und Nachverfolgbarkeit der gebietseigenen Gehölze vom Sämling bis zum Verkauf sicherzustellen
  • visuelle Kontrollen auf dem Feld und im Lager/Einschlag durchgeführt, um die Daten aus den Unterlagen zu kontrollieren

Audit-Fragenkatalog berücksichtigt spezifische Anforderungen

Zur eindeutigen Identifizierung der Betriebe wird zudem die durchgängige Verwendung der Erntereferenznummer auf den Lieferetiketten und -papieren der Betriebe überprüft, wie die SGS weiter ausführt. Die spezifischen Anforderungen der Betriebe werden demnach vom Audit-Fragenkatalog berücksichtigt und als entsprechender Zertifizierungsumfang auf dem Zertifikat ausgewiesen.

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