Gemüsebau: Notfallzulassungen für Pflanzenschutzmittel

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Die aktuellen Notfallzulassungen des BVL gelten unter anderem für DuPont Benevia in Brokkoli. Foto: Pixabay

Das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) hat für die Pflanzenschutzmittel Proman und DuPont Benevia jeweils befristete Notfallzulassungen im Gemüsebau erteilt.

So ist es seit 27. Juni und noch bis zum 24. Oktober dieses Jahres erlaubt, das Herbizid Proman mit dem Wirkstoff Metobrumoron über die bestehende Zulassung hinaus zur Bekämpfung von einjährigen, zweikeimblättrigen Unkräutern (ausgenommen Klettenlabkraut) in Feldsalat anzuwenden.

Weitere Notfallzulassung für DuPont Benevia in Wirsing und Brokkoli

Eine weitere Notfallzulassung hat das BVL für das Pflanzenschutzmittel DuPont Benevia mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole erteilt. Demnach ist es ab sofort gestattet, das Insektizid bis zum 25. Oktober in Wirsing und Brokkoli gegen die Kleine Kohlfliege einzusetzen.

Zuvor hatte das BVL für DuPont Benevia bereits eine Notfallzulassung für den Einsatz gegen Kleine Kohlfliegen in Radieschen sowie gegen Thripse in Bundzwiebeln ausgesprochen.

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