Gentechnik: Forschungsministerium offen für neue Gesetze

Veröffentlichungsdatum: , Jessica Müller

Werden gentechnische Verfahren in der Landwirtschaft oder Pflanzenzüchtung angewendet, wird von sogenannter „Grüner Gentechnik“ gesprochen. Symbolbild: Arturs Budkevics/Pixabay

Bislang gilt in der EU für Gentechnik eine strikte Verordnung, die wenig Spielraum lässt. Doch bei einer Veranstaltung der Gregor Mendel Stiftung in Berlin zeigte sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) überraschend offen für eine Deregulierung des EU-Gentechnikrechts.

BMBF fördert Innovationen im Bereich der Gentechnik

Die Gregor Mendel Stiftung hat am 15. November in Berlin mit einem Festakt unter dem Titel „Wissen, was nutzt – Pflanzenforschung und Pflanzenzüchtung für Nahrungssicherung und Gesellschaft“ anlässlich des 200. Geburtstags von Gregor Mendel, den Begründer der systematischen Pflanzenzüchtung und der modernen Biologie gefeiert. Im Rahmen dieser Zeremonie verlieh die Stiftung ihren Innovationspreis an Prof. Dr. Nils Stein und Dr. Martin Mascher vom Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK). Das Forscherteam hat Methoden und Strategien entwickelt, um die genetische Vielfalt von Weizen, Gerste und Roggen zu erfassen, zu beschreiben und interessierten Nutzern zur Verfügung zu stellen.

Bei dieser Gelegenheit zeigte sich Judith Pirscher, Staatssekretärin im BMBF, aufgeschlossen gegenüber gentechnischen Verfahren. Pirscher befürwortet die Züchtung und die Nutzung widerstandsfähiger, ertragreicher Pflanzensorten mit geeigneten Maßnahmen: So werde im BMBF mit einer starken Pflanzen- und Pflanzenzüchtungsforschung Wissen für nachhaltige Innovationen gefördert, beispielsweise durch Ausschreibungen in den Bereichen Bioökonomie, Epigenetik oder Züchtung von klimaangepassten Sorten und Kulturpflanzen. Das BMBF unterstütze zudem eine wissenschaftsbasierte Anpassung der Regulierung neuer Züchtungsmethoden. Bislang ist in Deutschland nur der Anbau einzelner Sorten, beispielswiese von Soja oder Mais, erlaubt.

Neue gentechnische Verfahren: Zustimmung auch bei EU-Landwirtschaftsministern

Bereits auf dem informellen Treffen der EU-Agrarminister am 16. September in Prag zeigte sich: Eine Mehrzahl der europäischen Landwirtschaftsminister fordert von der Europäischen Kommission, die Regeln im Umgang zumindest mit sogenannten „neuen genomischen Techniken“ (NGT) zu lockern. Ein großer Teil des informellen Treffens widmete sich der Diskussion um eben diese Techniken. Unter neuen genomischen Techniken wird eine Reihe von neuen Gentechnikverfahren verstanden, die eine gezielte Veränderung des Erbguts ermöglichen. In einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Juli 2018 wurde klargestellt, dass auch neue Gentechnikverfahren zu Gentechnik im Sinne des europäischen Gentechnikrechts zu zählen sind. Gentechnisch veränderte Organismen, die mittels NGT erzeugt wurden, benötigen entsprechend eine Zulassung nach dem geltendem EU-Gentechnikrecht.

Wie es für Gentechnik in der EU weitergeht, entscheidet sich im nächsten Jahr

Nach einer Studie der EU-Kommission vom April 2021 sei der bisherige Rechtsrahmen der EU für gentechnisch veränderte Organismen allerdings unzureichend. Die Vorschriften sollen daher überarbeitet werden. Ein neuer Gesetzesvorschlag wird für Mitte 2023 erwartet. Dazu erklärte Thomas Rachel, Parlamentarischer Staatssekretär im BMBF: „Die Genom-Editierung ermöglicht gezielte Veränderungen des Erbguts. Informationen können eingefügt, umgeschrieben oder gelöscht werden – eine wissenschaftliche Revolution. Ob und wie wir diese Möglichkeiten verantwortungsvoll nutzen wollen, müssen wir sehr sorgfältig abwägen.“

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