Beschränkung von sozialen Kontakten
Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben sich diese Woche auf verschärfte Leitlinien zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland geeinigt. Dazu zählt zum Beispiel auch ein Kontaktverbot, das Ansammlungen von mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum untersagt, es sei denn diese Personen gehören zu einer Familie oder leben im selben Haushalt. Eine weitere Neuerung ist die Schließung von Baumärkten und Gartencentern in vier Bundesländern. In Bayern, Sachsen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern bleiben sie nun für wenigstens zwei Wochen geschlossen.
Mit Blick auf die Beschlüsse der Bundesregierung haben sich der Handelsverband Heimwerken, Bauen und Garten (BHB), der Industrieverband Garten (IVG), der Verband Deutscher Garten-Center (VDG) und der Zentralverband Gartenbau (ZVG) auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt. Um die Versorgung der Bevölkerung weiter zu gewährleisten, die Kunden, Mitarbeiter und die Gesellschaft zu schützen und die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, stimmten BHB, IVG, VDG und ZVG Handlungsempfehlungen ab und stellen sie den Betrieben zur Verfügung. Dazu zählen Verhaltensregeln im Verkaufsraum für Kunden und Mitarbeiter, für Mitarbeiter untereinander sowie für Außenflächen und bei Dienstleistungen.
„Alles unternehmen, um Sicherheit für Kunden und Mitarbeiter zu gewährleisten"
„Wir wollen das Leben der Bürger weiterhin unterstützen“, so BHB Geschäftsführer Dr. Peter Wüst, „und gleichzeitig alles unternehmen, um die Sicherheit für Kunden und Mitarbeiter zu gewährleisten.“ IVG-Geschäftsführerin Anna Hackstein begrüßte die Selbstverpflichtung der Märkte: „Oberste Priorität hat in dieser Zeit die Gesundheit der Kunden und Mitarbeiter.“ Diese Ansicht teilt auch VDG-Präsidentin Martina Mensing-Meckelburg: „Der Schutz der Bevölkerung ist am wichtigsten. Die Selbstversorgung durch Gemüse, Kräuter, Tomaten und die Beschäftigung im Garten sind ein wichtiger gesellschaftlicher Beitrag in dieser außergewöhnlichen Situation.“ Die Handlungsempfehlungen werden von den Verbänden herausgegeben und fortlaufend aktualisiert. Zusätzlich sind die Anordnungen auf Landes- und Kommunalebene zu beachten.
VDG empfiehlt: Soziale Verantwortung wahrnehmen
Die ersten Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus seien in den hiesigen Baumärkten und Gartencentern sofort umgesetzt worden, berichtet VDG-Präsidentin Martina Mensing-Meckelburg. „Für die Bau- und Gartenmärkte, die jetzt in den restlichen zwölf Bundesländern noch geöffnet sein dürfen, ergreifen wir weitere Maßnahmen“, erklärt Mensing-Meckelburg weiter. So sollen beispielsweise nur noch Einzelpersonen anstelle von Familien die Märkte betreten dürfen. Weiterhin dürften Kunden nur Bedarfskäufe tätigen und nicht hamstern, wie es in anderen Bereichen des Einzelhandels derzeit oft der Fall ist. „Als noch nicht klar war, ob auch Baumärkte und Gartencenter schließen müssen, haben die Leute mehr gekauft, aus Angst, sie könnten es bald nicht mehr tun“, erzählt der VDG-Geschäftsführer Peter Botz. „Als allerdings klar war, dass die Baumärkte und Gartencenter zunächst geöffnet bleiben, sind die Kunden schnell vernünftig geworden. Sie haben sich an die Schutzmaßnahmen gehalten und sind nicht mehr in Massen in die Märkte geströmt“, so Botz weiter.
Besondere Auflagen zur Hygiene, Zutritt und Warteschlangen
Die Läden, die geöffnet bleiben, müssen weiterhin Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen erfüllen. Ein Plakat dazu haben die Verbände aus dem Baumarkt- und Gartenbereich – BHB, VDG, IVG, ZVG – entworfen (Hier zum Download). Der VDG hat seine Mitglieder daraufhin hingewiesen, diese umgehend aufzuhängen.
Einige Gartencenter haben bereits mehr getan als vorgeschrieben und die Verkaufsfläche in Drei-Meter-Marken aufgeteilt. „So kann jeder Kunde wissen, dass er sich im richtigen Bereich befindet“, so Botz. Andere haben zum Schutz der Kassierer einen Holzrahmen mit Folie bespannt, der mit einem kleinen Schlitz versehen ist, durch den das Geld gereicht werden kann. Weiterhin wurden temporär Namensschilder ersetzt mit dem Hinweis: „bitte Abstand halten“. Jetzt sei die Zeit, die Verantwortung für die Grüne Branche einzulösen.
Bau- und Gartenmärkte wollen keine Öffnungen am Sonntag
Für die von Bund und Ländern erlassene Erlaubnis, die Bau-, Garten- und Tiermärkte auch am Sonntag öffnen zu dürfen, wolle man jedoch keine Werbung machen. „Die überwiegende Anzahl der Branchenhändler hat aktuell signalisiert, dass sie die vom Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit zur Erweiterung der Öffnungszeiten auf Sonntage nicht umsetzen wird“, so BHB-Hauptgeschäftsführer Dr. Peter Wüst.
Der Gedanke hinter der von der Regierung erlassenen Erlaubnis der Sonntagsöffnung sei gewesen, den geordneten Betrieb der Märkte in Einklang mit den notwendigen Abstandsregelungen möglich zu machen. Die deutschen Baumarktbetreiber – darunter Obi, Hornbach, Hagebau, Bauhaus, Toom, Globus, Knauber, Hellweg und Hammer – wollen davon jedoch flächendeckend keinen Gebrauch machen.
Wie Baumärkte und Gartencenter reagieren
Hornbach hatte in den vergangenen Wochen bereits vielfältige Maßnahmen in den 96 deutschen Bau- und Gartenmärkten umgesetzt und geht nun einen deutlichen Schritt weiter. So werden Beratungsgespräche ab sofort nur noch an den Infotheken geführt, in einem Mindestabstand von zwei Metern. In der Kassenzone setzt man auf mobile Abstandshalter und weist die Kunden auch mit Plakaten und Hinweisschildern nachdrücklich auf den Mindestabstand von zwei Metern hin.
„Wir appellieren an unsere Kunden, diese Maßnahmen ernst zu nehmen – im eigenen Interesse, aber auch mit Blick auf die Gesundheit unserer Kolleginnen und Kollegen in den Märkten. Die besondere Situation erfordert eine besondere Rücksichtnahme“, sagt Christa Theurer im Namen der Geschäftsführung Hornbach. „Unsere Marktmanager werden darüber hinaus allzu große Kundenströme durch Zutrittsbeschränkungen regulieren, falls dies erforderlich sein sollte.“ Hornbach verweist außerdem auf die Möglichkeit, Waren online zu bestellen und nach Hause geliefert zu bekommen. Aufgrund der aktuell stark steigenden Zahl von Bestellungen könne es allerdings zu Lieferverzögerungen kommen.
Online-Shops und Self-Scans als mögliche Alternative
Um Warteschlangen in den Märkten zu vermeiden oder zu entzerren, werden auch intensiv die Selbstbedienungskassen genutzt. Scanner und Tastaturen in dieser Kassenzone werden regelmäßig desinfiziert. Kunden können sie auch mit Handschuhen bedienen. An einigen Standorten kann außerdem die neue Self-Scan-Funktion der Hornbach-App genutzt werden. Kunden können hier mit dem eigenen Smartphone ihre Artikel während des Einkaufs erfassen und an der Kasse schnell und einfach per QR-Code bezahlen.
„Green Solutions verzeichnet derzeit eine riesige Nachfrage nach Shopsystemen“, sagt VDG-Geschäftsführer Peter Botz. Auf diese Weise sei es möglich, dass auch Bau- und Gartenmärkte in Bayern, Sachsen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern ihre Waren regional an den Endverbraucher liefern könnten. „Wir unterstützen das Shop-System für Gartencenter indem diese 1:1 das Olerum-Sortiment nutzen können“, so Botz. Der VDG-Geschäftsführer bleibt jedoch optimistisch: „Wir haben schnell gehandelt und die Maßnahmen in die Tat umgesetzt. Deswegen denke ich, dass wir auch zu den ersten gehören, die wieder öffnen dürfen, wenn sich die Lage wieder normalisiert.“
Online-Datenbank „Mit-Abstand-Grün“ gestartet
Im Rahmen der gemeinsam herausgegebenen Handlungsempfehlungen haben die Verbände auch eine Online-Datenbank ins Leben gerufen. Auf www.mit-abstand-gruen.de können sich Gärtner, Gartencenter, Gartenfachmärkte und Baumärkte registrieren und Endverbraucher können in ihren jeweiligen Regionen nach Postleitzahl suchen, um geöffnete Märkte in ihrer Nähe zu finden, die die empfohlenen Sicherheitsmaßnahmen der einzelnen Bundesländer und die Handlungsempfehlungen der Verbände berücksichtigen. Nach Freischaltung wird den Betrieben der Slogan „Mit-Abstand-Grün“ für ihre Website und die Social-Media-Kanäle zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen zur Corona-Krise finden Sie unter dem Newstag „Coronavirus“.
Dieser Beitrag ist ebenfalls erschienen in TASPO Ausgabe 13/2020, hier können Sie ein kostenloses Probeabo für vier Ausgaben abschließen.