Gericht entscheidet auf Unzulässigkeit von Schottergärten
In Diepholz haben Eigentümer eines Einfamilienhauses im Stadtgebiet ihren Vorgarten mit zwei jeweils 50 Quadratmeter großen Schotterbeeten versehen. Auf diesen Schotterflächen wurden einzelne Pflanzen eingesetzt. Der Streitpunkt, der vor Gericht landete ist nun, ob es sich bei den Beeten um Grünflächen oder um Schottergärten handelt. Die Stadt Diepholz habe die Eigentümer ursprünglich per bauaufsichtlicher Verfügung dazu aufgefordert, die Kiesflächen zu beseitigen. Das Verwaltungsgericht Hannover hat im Januar 2022 (Az.: 4 A 1791/21) im Sinne der Stadt Diepholz entschieden, doch es sollte Berufung eingelegt werden, der das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht nun keine Zulassung erteilt hat.
Beeten fehlt der grüne Charakter
Der Streitpunkt, ob es sich bei den Flächen um Grünflächen handele ist in § 9 Abs. 2 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) geregelt, die vorschreibt, dass die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke Grünflächen sein müssen, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind. Aufgrund der Anzahl und Höhe der Pflanzen handele es sich aus Sicht der Eigentümer um Grünflächen, zudem sei der Garten hinter dem Haus ein ökologisch wertvoller Lebensraum. Beide Gerichte entschieden allerdings entgegen der Argumentation der Eigentümer. Demnach könne die Bauaufsichtsbehörde einschreiten, wenn die Anforderungen des § 9 Abs. 2 NBauO nicht erfüllt werden, was in diesem Beispiel der Fall sei. Hier handele es sich vielmehr um Kiesbeete, in die punktuell Koniferen und Sträucher sowie Bodendecker eingepflanzt worden seien. Der grüne Charakter fehle den Flächen.
Schweizer Bundesrat legt Bericht vor
Nicht nur in Deutschland sorgen gesetzliche Reglementierungen bei Schotter- oder Kiesgärten für Diskussionen, auch in der Schweiz geht man gegen die sogenannten „Gärten des Grauen“ vor. Der vom Bundesrat veröffentlichte Bericht „Stopp der Verschotterung von Grünflächen“ bezieht klar Stellung für eine naturnahe Gestaltung von Gärten und Grünflächen und formuliert drei Maßnahmen. Naturnahe Gestaltung soll mit finanziellen Anreizen gefördert, die Bevölkerung bezüglich des Themas sensibilisiert und informiert werden und es sollen Reglementierungen zu Schottergärten in die Bau- und Nutzungsordnungen von Außengestaltungen integriert werden. Der Schweizer Gartenbauverband JardinSuisse stimmt dem Bericht in erster Linie zu, ist aber der Meinung, dass eine zusätzliche Regulierung über das Ziel hinausgehe. Biodiversität sei längst Thema und integraler Bestandteil der gärtnerischen Grundbildung. Außerdem informiere der Verband seine Mitglieder und die Öffentlichkeit ausgiebig über den Wert von vielfältig gestalteten Flächen. Vielmehr sei man der Ansicht, dass zusätzliche Anreize wie finanzielle Beiträge oder auch steuerliche Abzugsfähigkeit von Investitionen dazu beitragen würden, die Gärten auch ohne zusätzliche Regulierungen grüner zu machen.
Der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz dagegen reichen die vom Bundesrat vorgeschlagenen Maßnahmen nicht – mehr dazu lesen Sie in TASPO 4/2023.