Gestapelte CC-Container: bei Unfällen drohen Regressforderungen

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Umkippen durch nicht sachgerecht gestapelte, beladene CC-Container ist keine Seltenheit. Foto: TASPO Archiv

Nur mit geprüften Steckhülsen lassen sich CC-Container sicher stapeln. Andernfalls ist das Stapeln von beladenen CC-Containern verboten, bei Unfällen kann die Berufsgenossenschaft Regressforderungen stellen. Darauf weist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) in ihrem Sicherheitsblatt „LSV kompakt“ explizit hin.

Stapeln beladener CC-Container: Steckhülsen und Zurrgurte empfohlen

In diesem Rahmen berichtet die SVLFG auch von Fahrversuchen von Prüfinstituten, die gezeigt hätten, dass ein Stapeln beladener CC-Container mit sicherheitsgeprüften Steckhülsen in Kombination mit einer an die Ladesituation angepassten Ladungssicherung durchaus geeignet sei, gestapelte CC-Container in Fahrzeugen sicher zu transportieren. Hier sei die Verwendung von Zurrgurten eine Möglichkeit, sicher und in passender Höhe an den Bordwänden verankert, zu verhindern, dass die Ladung während der Fahrt oder beim Verladen abkippt.

Was bedeuten diese Empfehlungen und der Hinweis auf ein Stapelverbot ohne Sicherheitshülsen aber für den Versicherungsschutz? Das fragte die TASPO bei der SVLFG nach. Demnach schließt ein verbotswidriges Handeln, also ein Stapeln ohne geprüfte Sicherheitshülse, die Annahme eines Versicherungsfalles nicht aus. Das heißt, eventuell zustehende Leistungen der Berufsgenossenschaft (BG) werden trotzdem voll ausgezahlt. Die SVLFG beruft sich dabei auf Paragraf 7 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) VII.

Aber: Aus Sicht des Arbeitsschutzes benötige der Unternehmer, wenn er Beschäftigte hat, eine Gefährdungsbeurteilung. Aus dieser müssen die Gefahren erkannt und entsprechende Lösungsmöglichkeiten beschrieben werden. Sollten die Lösungsmöglichkeiten nicht ausreichend sein (Unfallereignis), werden Regressforderungen fällig. „Das heißt, sämtliche Leistungen der Berufsgenossenschaft werden beim Unternehmer eingeklagt“, warnt die SVLFG. Liege kein Vorsatz vor, übernehme oft die Betriebshaftpflichtversicherung des Unternehmens.

Wie geht Container Centralen mit dem Stapelverbot um?

Wie geht Container Centralen aktuell mit dem Thema um? Teilt das Unternehmen seinen Nutzern das Stapelverbot mit? Laut dem Poolanbieter ist es nicht richtig, von einem Verbot zu sprechen. „Das niederländische Arbeitsministerium hat festgestellt, dass diese Art der Verwendung von Containern nicht sicher ist. Jedes Unternehmen ist dafür verantwortlich, seinen Mitarbeitern ein sicheres Arbeitsumfeld zu bieten, das den von den nationalen Gesundheits- und Sicherheitsbehörden festgelegten Regeln und Vorschriften entspricht“, so Nicole Bauritius, Verkaufskoordinatorin der Container Centralen.

Ihr Unternehmen kommuniziere auf seiner Website die Spezifikationen und die Verwendung der Produkte in den Standardarbeitsanweisungen (Standard Operating Procedures). Container Centralen habe die SOP des CC-Containers im vergangenen September ergänzt: Obwohl der CC-Container nicht zum Stapeln von mit Pflanzen beladenen Containern konzipiert wurde, wurde CC darüber informiert, dass alternative Tools entwickelt wurden, die das Stapeln für bestimmte Zwecke ermöglichen.

Auch Container Centralen verweist auf Stapelhülsen

Container Centralen schließt jedoch jegliche Haftung für eine missbräuchliche Verwendung aus. Der Benutzer sei für die Verwendung von Stapelhülsen, Stapelschienen oder anderen Hilfsmitteln verantwortlich. CC empfiehlt Benutzern von CC-Containern, Stapelhilfen zu verwenden, die von einem geeigneten Institut zertifiziert wurden, damit sie die Sicherheitsanforderungen für den Arbeitsschutz erfüllen. Genaue eigene Anforderungen an das Stapeln von CC-Material hat Container Centralen laut Bauritius nur für das Stapeln leerer CC-Container in den eigenen Depots.

Mehr zu diesem Thema lesen Sie in der TASPO 4/2020, die in unserem Online-Shop abrufbar ist.

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