Neuer Desoxy-Zucker hemmt Wachstum von Pflanzen
7-desoxy-Sedoheptulose (7dSh), so der wissenschaftliche Name des aus Kulturen des Süßwasser-Cyanobakteriums Synechococcus elongatus isolierten Desoxy-Zuckers, hemmt das Wachstum verschiedener Mikroorganismen und Pflanzen, wie Chemiker und Mikrobiologen der renommierten Eberhard Karls Universität Tübingen jetzt herausfanden.
Die wachstumshemmende Wirkung von 7dSh erklären die Wissenschaftler damit, dass ein Enzym des neu entdeckten Zuckermoleküls den sogenannten Shikimatweg blockiert, einen Stoffwechselweg, der nur in Mikroorganismen und Pflanzen zu finden ist. Die Wirkweise gleiche damit der von Glyphosat, einem der bislang bekanntesten Hemmstoffe des Shikimatwegs.
Zuckermolekül unbedenklich für Mensch, Tier und Umwelt?
„Wir sehen hier eine hervorragende Chance, es als natürliches Herbizid einzusetzen“, erklärt der Chemiker und Leiter der Studie Dr. Klaus Brilisauer. Im Gegensatz zu Glyphosat soll der neue Desoxy-Zucker als reines Naturprodukt jedoch gut abbaubar und von geringer Ökotoxizität sein, sind die Tübinger Forscher überzeugt. Auch für Menschen und Tiere sei 7dSh ungefährlich, wie erste Untersuchungen gezeigt hätten.
Allerdings seien umfassende Langzeitstudien notwendig, um die Wirksamkeit des neuen Zuckermoleküls im Feld, seine Abbaubarkeit im Boden und Unbedenklichkeit für Menschen und (Nutz-)Tiere weiter zu erforschen.
EFSA muss Hersteller-Studien zu Glyphosat zugänglich machen
Unterdessen entschied gestern das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg, dass Studien über die Toxizität und die krebserregende Wirkung von Glyphosat grundsätzlich zu veröffentlichen sind. Damit erklärte das EU-Gericht die Entscheidung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA, die von Glyphosat-Herstellern wie Monsanto in Auftrag gegebenen Studien unter Verschluss zu halten, für nichtig.
Begründet hatte die EFSA ihr Vorgehen unter anderem damit, dass eine Veröffentlichung der Studien negative wirtschaftliche Konsequenzen für die Herstellerfirmen haben könnte und darüber hinaus „kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Verbreitung“ der Untersuchungen bestehe.
Glyphosat-Urteil „großer Sieg für den Gesundheitsschutz in Europa“
Dieser Auffassung widersprachen die EU-Richter, denn „das Interesse der Öffentlichkeit am Zugang zu Informationen über Emissionen in die Umwelt besteht gerade darin, nicht nur zu wissen, was in die Umwelt freigesetzt oder absehbar freigesetzt werden wird, sondern auch zu verstehen, in welcher Weise die Umweltdurch die fraglichen Emissionen beeinträchtigt werden kann“, wie es zur Urteilsbegründung heißt.
Als „großen Sieg für den Gesundheitsschutz in Europa“, wertete Sven Giegold, Europa-Abgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen, das Glyphosat-Urteil des EU-Gerichts. „Es wird nun unabhängig überprüfbar, ob Glyphosat krebserregend ist oder nicht. Alle Informationen, die zu der fragwürdigen Zulassung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit geführt haben, kommen nun an die Öffentlichkeit“, so Giegold gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung.
Neuzulassung für glyphosathaltiges Pflanzenschutzmittel
Für Aufsehen sorgte dagegen in den vergangenen Tagen, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) das neue Pflanzenschutzmittel „MON 76473-SL“ mit dem Wirkstoff Glyphosat zugelassen hat – befristet bis 31. Dezember 2019. Dasselbe gilt für 17 weitere, ebenfalls befristet zugelassene Mittel mit anderen Wirkstoffen.