Formfehler verhindert Glyphosat-Verbot in Österreich
Ein Formfehler ist österreichischen Medienberichten zufolge schuld daran, dass der Glyphosat-Bann in der Alpenrepublik nicht wie geplant zum 1. Januar in Kraft treten kann. Demnach hätte Österreichs Regierung die EU-Kommission in Brüssel vorab über den entsprechenden Gesetzentwurf informieren müssen, was nicht geschehen sei. Damit wird das im Juli vom Nationalrat beschlossene Verbot vorerst nicht in Kraft. Die SPÖ kündigte Medienberichten zufolge allerdings bereits an, einen erneuten Antrag auf ein Glyphosat-Verbot in den Nationalrat einzubringen.
Deutsche Bahn will 2020 nur noch halb so viel Glyphosat versprühen
Deutlich weniger Glyphosat als bisher will ab kommendem Jahr die Deutsche Bahn zur Unkrautvernichtung entlang ihrer Gleisstrecken ausbringen und spätestens ab Ende 2022 ganz auf die Verwendung des umstrittenen Herbizids verzichten. Wie ein Sprecher des Unternehmens gegenüber der Deutschen Pressenagentur dpa angab, soll statt der im vergangenen Jahr versprühten 57 Tonnen des Pflanzenschutzmittels 2020 nur noch halb so viel Glyphosat ausgebracht werden. Künftig will die Deutsche Bahn Unkraut laut Medienberichten stärker manuell mit Heißwasser, Strom oder UV-Licht beseitigen.
Mehrere deutsche Glyphosat-Studien von Monsanto gekauft?
Gegen Monsanto wurden derweil Vorwürfe erhoben, weil das Unternehmen heimlich mindestens zwei wissenschaftliche Studien des Instituts für Agribusiness in Gießen mitfinanziert haben soll, die den ökonomischen und ökologischen Nutzen von Glyphosat hervorheben. Die Verfasser der Studien stehen gleich doppelt in der Kritik, weil sie zum einen deren Geldgeber verschwiegen hatten, und zum anderen ihre Ergebnisse zum Teil mit falscher Herkunft präsentiert hätten.
Unabhängig von dem jüngsten Medienwirbel rund um das Herbizid, hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit jetzt die Zulassungen mehrerer glyphosathaltiger und bis Dezember 2019 befristeter Pflanzenschutzmittel verlängert. Welche Präparate konkret davon betroffen sind, ist der Website des BVL zu entnehmen.