Der von Schramm als „Mega-Thema der Branche“ bezeichnete Glyphosat-Disput und seine generellen Auswirkungen auf Pflanzenschutzmittel-Zulassungen standen bei der IVA-Jahrespressekonferenz in Frankfurt am Main im Vordergrund. Das Verfahren um die anstehende Wirkstoff-Genehmigung von Glyphosat sei von den Gegnern mit einer Kampagne begleitet worden, in der viele Fakten verdreht und Ängste geschürt wurden.
Glyphosat in Muttermilch: untaugliches Analyseverfahren
Nachdem beispielsweise angeblich Glyphosat in Muttermilch gefunden worden sei, habe sich bei seriösen Überprüfungen herausgestellt, dass ein untaugliches Analyseverfahren verwendet worden war. Der IVA-Vorsitzende sprach auch die in einer Meldung vom Umweltbundesamt (UBA) erwähnte „Anreicherung von Glyphosat im Urin“ an. Es habe sich aber um unbedenkliche Werte gehandelt, und dies zeige, dass sich Glyphosat im Körper nicht anreichere, sondern ausgeschieden wird.
Wie Schramm ergänzend sagte, hat Glyphosat generell nur geringe Toxizität und sei als weltweit am häufigsten eingesetztes Herbizid bestens untersucht. Der Wirkstoff sei für die Landwirtschaft unverzichtbar. Man verwendet Glyphosat-Präparate als Blattherbizid mit systematischer Wirkung –gegen ein- und zweikeimblättrige Wildkräuter.
Pflanzenschutzmittel: Zulassungssystem vor dem Kollaps?
IVA-Hauptgeschäftsführer Volker Koch-Achelpöhler äußerte in dem bei der Jahrespressekonferenz vorgelegten neuen IVA-Jahresbericht 2015/16 die Sorge, mit der derzeit anhaltenden „Politisierung“ stünde das Pflanzenschutzmittel-Zulassungssystem vor dem Kollaps. Ergänzend zur Glyphosat-Thematik kritisierte er hierbei, kaum ein Pflanzenschutzmittel werde noch innerhalb der vorgeschriebenen Fristen zugelassen.
Sehr bedenklich in diesem Zusammenhang sei auch die „unzureichende Ressourcen-Ausstattung der am Zulassungsverfahren beteiligten Behörden. Jedenfalls stehe hierzulande die Zukunft eines „innovativen chemischen Pflanzenschutzes“ in Frage. Eine von Innovationen lebende Gesellschaft benötige aber „Rahmenbedingungen, in denen Innovationen gedeihen können“.
Pflanzenschutzmittel neutral und sachlich bewerten
Für die Bewertung und Genehmigung von Pflanzenschutzmitteln brauche man „wissenschaftlich basierte Verfahren, in denen Nutzen und Risiken der Pflanzenschutzmittel neutral und sachlich bewertet werden“, ebenso „gut ausgestattete Zulassungsbehörden mit klarem Fokus aufs Kerngeschäft der Zulassung“.
Koch-Achenpöhler kritisierte in diesem Zusammenhang auch das Umweltbundesamt (UBA). Wörtlich heißt es hierzu im IVA-Jahresbericht: „Wenn es nach dem UBA ginge, müsste jeder Landwirt, der glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel anwendet, demnächst im Gegenzug ... ökologische Vorrangflächen schaffen.“ Erst einmal etabliert, würde es solche Auflagen bald auch für Pflanzenschutzmittel mit anderen Wirkstoffen geben.