Über 11.000 Klagen wegen Glyphosat
Für die Bayer AG, die Monsanto vergangenes Jahr übernommen hatte, ist der Rechtsstreit hochbrisant. Denn es handelt sich um einen „Bellwether Case“ genannten Musterfall in einem Massenverfahren, der richtungweisend für viele weitere Klagen ist.
Medienberichten zufolge ist Bayer mit rund 11.200 US-Klägern konfrontiert, hunderte Fälle unter dem Bundesgesetz sind beim selben Richter in San Francisco gebündelt. Damit ist die Zahl der vorliegenden Klagen im Zusammenhang mit Glyphosat gegenüber Ende Oktober vergangenen Jahres noch mal um fast 2.000 gestiegen.
289 Millionen Dollar Schmerzensgeld für Krebskranken
Für einen rapiden Anstieg der Klagen hatte das Urteil des Schwurgerichts San Francisco im vergangenen August gesorgt. Die Geschworenen sprachen damals dem unheilbar an Krebs erkrankten Kläger Dewayne Johnson 289 Millionen Dollar Schmerzensgeld zu, weil Monsanto ihn und andere Roundup-Anwender nicht vor den möglichen Gesundheitsrisiken von Glyphosat gewarnt habe.
Der als Schul-Platzwart angestellte Johnson hatte bei seiner Arbeit über viele Jahre glyphosathaltige Mittel wie Roundup benutzt, zum Teil in großen Mengen. 2014 wurde bei ihm unheilbarer Lymphdrüsenkrebs diagnostiziert – wozu das von Johnson verwendete Roundup „wesentlich“ beigetragen habe, wie die Geschworenen in ihrer Urteilbegründung erklärten.
Kosten für Monsanto-Übernahme schmälern Gewinn von Bayer
Neben den Klagen, mit denen Bayer aufgrund möglicher Krebsrisiken durch das Herbizid Glyphosat konfrontiert ist, drücken Medienberichten zufolge zudem die Kosten für die Monsanto-Übernahme den Gewinn des Leverkusener Agrarchemie- und Pharmakonzerns. Rund 63 Milliarden US-Dollar hatte das Unternehmen im vergangenen Jahr für den amerikanischen Saatgutriesen bezahlt.
Gleichzeitig stieg der Umsatz von Bayer durch die Monsanto-Übernahme im vergangenen Jahr Medienberichten zufolge um rund 13 Prozent auf 39,6 Milliarden Euro. Der Gewinn des Unternehmens brach in Summe laut Dax dennoch um rund drei Viertel auf 1,7 Milliarden ein.