Hohes Unfallrisiko: Das gilt es, bei Baumarbeiten zu beachten

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Gesicherter Arbeitsbereich: Passanten sollen sich während der Baumpflege-Arbeiten nicht im Gefahrenbereich aufhalten. Foto: SVLFG

Bäume, ob jung oder alt, müssen gepflegt werden. Doch Baumarbeiten dürfen nur fachkundige Personen durchführen. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) informiert über Arbeitsschutz im Umgang mit Bäumen.

Gefährliche Baumarbeiten sind Aufgabe von Experten

Grundlagen für sicheres Arbeiten sind die allgemeine und ortsbezogene Gefährdungsbeurteilung, die daraus resultierenden Betriebsanweisungen sowie die Beurteilung der Bäume und Gehölze. Sie regeln Arbeitsablauf, -aufwand und -verfahren sowie den Umfang des Technikeinsatzes verbindlich. Sofern die Arbeiten von eigenen Mitarbeitern durchgeführt werden sollen, muss laut SVLFG vorab geklärt werden, wer dafür in Frage kommt. Vor allem gefährliche Baumarbeiten nach den Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG) zu planen und auszuführen, ist eine Aufgabe für Experten. Zu diesen Arbeiten gehören beispielsweise:

  • das Besteigen von Bäumen, einschließlich Arbeiten in der Baumkrone unter Zuhilfenahme von Zugangstechnik, zum Beispiel einer Hubarbeitsbühne
  • die Seilklettertechnik
  • die Fällung von Gehölzen über 20 Zentimeter Brusthöhendurchmesser
  • Arbeiten mit Motorsägen
  • die Aufarbeitung von Windwürfen sowie von Wind- und Schneebruch

Nur wer über den entsprechenden Fachkundenachweis verfügt und sowohl physisch als auch psychisch geeignet ist, darf diese gefährlichen Arbeiten ausführen, betont die SVLFG.

Lehrgänge vermitteln Fachkunde für sichere Durchführung

Wer die Lehrgänge Arbeitssicherheit Baum I (AS Baum I) und Arbeitssicherheit Baum II (AS Baum II) an einer von der SVLFG begutachteten Fortbildungsstätte erfolgreich absolviert, erwirbt die Fachkunde für die sichere Durchführung von Baumarbeiten. Vor der Weiterbildung stellt ein Arbeitsmediziner die gesundheitliche Eignung der Person fest. Der Nachweis darüber wird in der Personalakte hinterlegt. Für einfache Pflege- und Schnittarbeiten im niedrigen Gehölz genügt die Teilnahme am zweitägigen „Grundlehrgang für Motorsäge“ des Lehrgangs AS Baum I. Daran anknüpfend erfolgt der dreitägige „Aufbaulehrgang zur Erreichung der Fachkunde AS Baum I“. Wer mit Seilklettertechnik arbeiten will, benötigt die Lehrgänge „SKT A und B“.

Verletzungsrisiko durch Persönliche Schutzausrüstung mindern

Profis mindern ihr Verletzungsrisiko, indem sie ihre Persönliche Schutzausrüstung konsequent tragen, so die SVLFG. Für Baumpflegearbeiten oder Fällungen mit der Motorsäge benötigen sie demnach zum Beispiel einen Schutzhelm mit Gesichts- und Gehörschutz, Arbeitshandschuhe, eine Schnittschutzhose sowie Schnittschutzschuhe oder -stiefel. Dazu kommt die Auswahl geeigneter technischer Arbeitsmittel. Mitunter kann es laut SVLFG auch sicherer sein, Baumarbeiten an Fremdfirmen zu vergeben, die sich darauf spezialisiert haben. Allerdings gelten auch für diese die VSG. Zur eigenen Sicherheit sollte sich die für die Auftragsvergabe verantwortliche Person vom Lohnunternehmer schriftlich bestätigen lassen, dass er diese kennt und einhält. Auf der Website der SVLFG, Suchbegriff: Verpflichtungserklärung, gibt es dafür eine Musterverpflichtungserklärung zum kostenlosen Download.

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