Freiflächen müssen begrünt werden
Schottergärten spalten die Gesellschaft nach wie vor, einige finden sie schön und pflegeleicht, doch viele Faktoren sprechen dagegen. Zahlreiche Länder haben in ihren Bauordnungen Schottergärten bereits verboten, so auch Schleswig-Holstein, dennoch seien laut einem Beitrag vom NDR die Zahl der Schottergärten im nördlichsten Bundesland weiter gestiegen. Seit Ende 2020 regelt ein Erlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung (MILI), dass Freiflächen auf Grundstücken wasseraufnahmefähig, also nicht versiegelt sind, oder sie zu begrünen oder zu bepflanzen sind. Was das Land hier allerdings schuldig bleibt, ist eine Definition, ab wann eine Fläche als Schottergarten gelte.
Kontrollen sehr schwierig
Dass die Anzahl an Schottergärten steigend ist, liege unter anderem daran, dass die Regelungen der Landesregierung schwer zu kontrollieren sei. In den zuständigen Behörden fehle es vielerorts an Personal, um Kontrollen von Freiflächen durchzuführen. Die negativen Aspekte der „Gärten des Grauens“ liegen dabei aber auf der Hand und werden von den Grünen Verbänden, sowie Naturschutzvereinigungen stets öffentlich betont. Der GaLaBau-Landesverband Schleswig-Holstein hat zudem eine Broschüre veröffentlicht mit entsprechenden Informationen und seine Mitgliedsbetriebe gebeten, keine Schottergärten mehr anzulegen, auch nicht auf Kundenwunsch.
Husum will verstärkt kontrollieren
In der nordfriesischen Stadt Husum wolle man dennoch die Kontrollen intensivieren, das unterstrich Bauamtsleiter Jörg Schlindwein gegenüber dem NDR. Demnach solle Wohngebiet für Wohngebiet näher untersucht werden. Ein erstes Hauptgebiet für Schottergärten habe man auch bereits ausgemacht. Das Quartier „Sanierungsbiet Obere Neustadt“ wurde als erstes kontrolliert und laut Bauamtsleiter wisse man nun, wo genau hier die Schottergärten seien. Als nächster Schritt sollen hier die Grundstückseigentümer angeschrieben und informiert werden, dass Schottergärten unzulässig sind. Kommen die Grundstückseigentümer nicht und ignorieren die Aufforderung zur Begrünung, drohen Geldstrafen. Im Äußersten könne auch der Zwangsrückbau auf Kosten der Eigentümer angeordnet werden.