Cycas, Eukalyptus und Co. vorläufig entfernt
Einige der zuvor aufgelisteten Arten sind inzwischen von der Liste gestrichen worden. Die meisten bleiben jedoch vorläufig aufgelistet, meldet das niederländische Fachblatt „De Boomkwekerij“. Der Ständige phytosanitäre Ausschuss der Europäischen Union meldet demnach, dass folgende Arten vorläufig von der Liste entfernt wurden:
- Cycas
- Eukalyptus
- Ostrya
- Syringa
Das bedeutet, dass Pflanzen dieser Gattungen aus Drittländern weiter zum Aufpflanzen importiert werden können. Die Gattung Ficus wurde ebenfalls von der Liste gestrichen, allerdings ersetzt durch Ficus carica. Diese Art ist vorerst weiterhin auf der Liste aufgeführt.
Für weiter gelistete Arten droht Importverbot
Neben Ficus carica sind auch die folgenden weiter gelistet, was ein Importverbot aus Drittländern nach sich ziehen kann:
- Acacia
- Acer
- Albizia
- Alnus
- Annona
- Bauhinia
- Berberis
- Betula
- Caesalpinia
- Cassia
- Castanea
- Cornus
- Corylus
- Crataegus
- Diospyros
- Fagus
- Fraxinus
- Hamamelis
- Jasminum
- Juglans
- Ligustrum
- Lonicera
- Malus
- Nerium
- Persea
- Populus
- Prunus
- Quercus
- Robinia
- Salix
- Sorbus
- Taxus
- Tilia
- Ulmus
Endgültige EU-Entscheidung im Dezember
Ende September hatte die EU die Behörden von Drittländern über die vorläufige Entscheidung informiert. Diese können dann eine Anfrage einreichen: mit Zustimmung der EU von einer festgelegten Regel abzuweichen, was als offizieller Ausnahmeantrag bezeichnet wird. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit und Produktsicherheit EFSA kann dann eine Bewertung für einen solchen Antrag erstellen.
Die EU muss am 14. Dezember eine endgültige Entscheidung treffen. Sie ist Teil der neuen EU-Pflanzenschutzverordnung, die dann ein Jahr später in Kraft tritt.