Importverbot: Ficus gestrichen – Ficus carica bleibt

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Während die Gattung Ficus nicht mehr auf der EU-Liste steht, bleibt Ficus carica gelistet. Foto: Pixabay

Die Gattung Ficus ist gestrichen, Ficus carica bleibt: Die Europäische Union (EU) hat eine vorläufige Entscheidung über das geplante Einfuhrverbot für Hochrisikopflanzen aus Ländern außerhalb der EU getroffen. Das Importverbot soll ab Dezember 2019 in Kraft treten.

Cycas, Eukalyptus und Co. vorläufig entfernt

Einige der zuvor aufgelisteten Arten sind inzwischen von der Liste gestrichen worden. Die meisten bleiben jedoch vorläufig aufgelistet, meldet das niederländische Fachblatt „De Boomkwekerij“. Der Ständige phytosanitäre Ausschuss der Europäischen Union meldet demnach, dass folgende Arten vorläufig von der Liste entfernt wurden:

  • Cycas
  • Eukalyptus
  • Ostrya
  • Syringa

Das bedeutet, dass Pflanzen dieser Gattungen aus Drittländern weiter zum Aufpflanzen importiert werden können. Die Gattung Ficus wurde ebenfalls von der Liste gestrichen, allerdings ersetzt durch Ficus carica. Diese Art ist vorerst weiterhin auf der Liste aufgeführt.

Für weiter gelistete Arten droht Importverbot

Neben Ficus carica sind auch die folgenden weiter gelistet, was ein Importverbot aus Drittländern nach sich ziehen kann:

  • Acacia
  • Acer
  • Albizia
  • Alnus
  • Annona
  • Bauhinia
  • Berberis
  • Betula
  • Caesalpinia
  • Cassia
  • Castanea
  • Cornus
  • Corylus
  • Crataegus
  • Diospyros
  • Fagus
  • Fraxinus
  • Hamamelis
  • Jasminum
  • Juglans
  • Ligustrum
  • Lonicera
  • Malus
  • Nerium
  • Persea
  • Populus
  • Prunus
  • Quercus
  • Robinia
  • Salix
  • Sorbus
  • Taxus
  • Tilia
  • Ulmus

Endgültige EU-Entscheidung im Dezember

Ende September hatte die EU die Behörden von Drittländern über die vorläufige Entscheidung informiert. Diese können dann eine Anfrage einreichen: mit Zustimmung der EU von einer festgelegten Regel abzuweichen, was als offizieller Ausnahmeantrag bezeichnet wird. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit und Produktsicherheit EFSA kann dann eine Bewertung für einen solchen Antrag erstellen.

Die EU muss am 14. Dezember eine endgültige Entscheidung treffen. Sie ist Teil der neuen EU-Pflanzenschutzverordnung, die dann ein Jahr später in Kraft tritt.

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