Achim führt Sichtkontrollen durch
Aufgrund eines kürzlich gefällten Gerichtsurteils besteht für Kommunen nun endgültig Rechtssicherheit bei der Beanstandung von Schottergärten und bei der Durchsetzung der Pflicht zur Umwandlung in Grünflächen. Im vergangenen Jahr wurde bereits bekannt, dass einzelne Städte, wie zum Beispiel das ostfriesische Leer eigens Mitarbeiter zur Kontrolle von Grundstücken abstellen, um etwaige Schottergärten zu identifizieren und dagegen vorzugehen. Der Rat der Stadt Achim hat nun beschlossen, ebenfalls Sichtkontrollen durchzuführen und Eigentümer anzumahnen, diese Steinwüsten innerhalb einer gesetzten Frist in lebendige Grünflächen umzuwandeln. Die Sichtkontrollen werden im April 2023 beginnen.
Frist zum Umbau beträgt ein halbes Jahr
Den Eigentümern von Schottergärten werden demnach ein Schreiben überstellt mit der Aufforderung des Umbaus. Dem Schreiben liege zudem eine Infobroschüre des NABU Achim bei, die Hinweise und Tipps zur naturnahen Gartengestaltung gibt. Die Frist, die Schottergärten in Grünflächen umzuwandeln betrage laut Stadtverwaltung Achims ein halbes Jahr, sollten die Grundstückseigentümer innerhalb dieser Frist nicht reagieren und im Sinne der niedersächsischen Bauordnung (NiBO) handeln, werde man den Fall an den zuständigen Landkreis Verden melden, dessen Bauaufsicht rechtliche Schritte einleiten kann. „Wir als öffentliche Verwaltung in Achim haben den Auftrag der Politik und ein eigenes Interesse, zur Einhaltung der Bauvorschriften und mit Blick auf den Klimaschutz, Schottergärten im Stadtgebiet von vorneherein zu verhindern oder ihre Umgestaltung zu veranlassen“, erklärt Achims Bürgermeister Rainer Ditzfeld. Es werden demnach keinerlei Grundstücke betreten und den Eigentümern werde genügend Zeit eingeräumt, sich der Angelegenheit anzunehmen.
Hessen plant Schottergärten per Gesetz zu verbieten
Nicht nur in Niedersachsen erregen Schottergärten immer mehr Aufmerksamkeit, auch in Hessen soll zukünftig rigoroser gegen die „Gärten des Grauen“ vorgegangen werden. Hessens Umweltministerin Priska Hinz hat demnach kürzlich die Novelle des Hessischen Naturschutzgesetzes in den Landtag eingebracht. Ein Schwerpunkt der Novelle ist demnach der besondere Schutz von Insekten. Eines der Instrumente soll daher ein Verbot von Schottergärten darstellen. „Wir wollen eine Trendumkehr im hessischen Naturschutz und gehen über den reinen Erhalt von dem, was an Arten und Lebensräumen noch übrig ist, hinaus. Wir wollen vielmehr den Artenreichtum zurückholen und zerstörte Lebensräume wiederherstellen“, betont Hinz. Inwiefern bestehende Schottergärten zurückgebaut und in naturnahe Gärten verwandelt werden müssen und welche Fristen dabei gelten, bleibt jedoch unklar.