Reformvorschläge des Bundesumweltministeriums
Hintergrund der neu entfachten Diskussion sind die Reformvorschläge, die das Bundesumweltministerium (BMU) zum stärkeren Insektenschutz vorgelegt hat. Demnach wolle das Ministerium das Bundesnaturschutz- als auch das Wasserhaushaltsgesetz reformieren. Noch strengere Auflagen beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln in der Nähe von Gewässern, seien ebenso Teil der Reformvorschläge, als auch eine geänderte gesetzliche Definition von streng geschützten Biotopen, wie zum Beispiel Streuobstwiesen. Laut BMU sollen dadurch bundesweit 1.700 Quadratkilometer neue Biotopfläche entstehen. Zu einem Fachgespräch zu den Entwürfen lud Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner verschiedene Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft ins Ministerium ein, um in den Austausch über die geplanten gesetzlichen Maßnahmen zu kommen.
Forderung nach Förderprogramm und Beratung
Seitens des Gartenbaus sei man bereit, kooperativ am Insektenschutzprogramm mitzuarbeiten und setzte dabei auf eine gemeinschaftliche Verständigung zwischen Produktion und Naturschutz. Dennoch bekräftigen der ZVG und seine Fachgruppe Obstbau gemeinsam ihre ablehnende Haltung gegenüber Pauschalverboten und mahnten eine Weiterentwicklung des integrierten Pflanzenschutzes an. Dazu bedarf es allerdings eines begleitenden umfassenden Förderprogrammes sowie Unterstützung der Praxis durch Beratung. „Wir brauchen kultur- und regionenbezogene Regelungen für den integrierten Pflanzenschutz, mit denen der Obstbau in Schutzgebieten weiter möglich ist - dazu gehören letztlich auch chemische Pflanzenschutzmittel“, betont Jens Stechmann, Vorsitzender der Fachgruppe Obstbau im ZVG. Diese Regelungen zum Pflanzenschutz gehören allerdings ins Fachrecht und nicht ins Wasserhaushaltsgesetz. Auch der stellvertretende ZVG-Generalsekretär, Dr. Hans Joachim Brinkjans, sieht zusätzliche Maßnahmen zum Aktionsprogramm Insektenschutz kritisch. Eine grundlegende neue Zielausrichtung des Bundesnaturschutzgesetzes sei ihm zufolge nicht nötig.
DBV äußert scharfe Kritik
Auch seitens des DBV traf das Reformvorhaben des BMU auf scharfe Kritik und sei gar ein Affront für die vielen Landwirte, die in der Vergangenheit freiwillig artenreiches Grünland, Streuobstwiesen und Gewässerrandstreifen geschaffen und erhalten haben. „Dieses freiwillige Engagement nun mit einer gesetzlichen Verpflichtung zu bestrafen und die Förderung zu gefährden, ist genau das falsche Signal an die Landwirte und wird kontraproduktiv wirken“, sagt Eberhard Hartelt, Umweltbeauftragter des DBV und Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd. „Insektenschutz in der Agrarlandschaft kann nur dann erfolgreich sein, wenn er sich an den Grundprinzipien der Kooperation mit der Landwirtschaft, dem Erhalt der Förderfähigkeit des Naturschutzes und unter Wahrung der wirtschaftlichen Perspektiven der Betriebe ausrichtet“, so Hartelt weiter.