Was hat die FBG dazu bewogen, einen Insolvenzantrag zu stellen?
In der Vergangenheit mit vielen gewinnbringenden Aktivitäten, zum Beispiel mit Börsen und Messen, wurden Mitarbeitern der Gesellschaft Versorgungszusagen gemacht. Die veränderte Situation am Kapitalmarkt, eine geänderte Sterbetabelle sowie die abnehmende Bedeutung von Messen und Börsen brachte die Folge, dass die selbstverständlich auf Basis der gesetzlichen Regelungen gebildeten Rückstellungen nicht ausreichen, um die Versorgungsbezüge daraus zu leisten. Vielmehr mussten in den letzten Jahren die Rückstellungen stets erhöht und die Versorgungsleistungen aus dem laufenden Geschäftsbetrieb geleistet werden. Diese Kosten standen zunehmend in keinem Verhältnis zu den Umsätzen und führten zum kompletten Verzehr des Stammkapitals und eines Gesellschafterdarlehns. Alle notwendigen Versuche, die Gesellschaft zu stabilisieren, wie Trennung von allen Mitarbeitern sowie die Entwicklung neuer Geschäftsfelder wie Corona-Schutzmaterialien, führten nicht zum Erfolg.
Welche Aufgaben und Zuständigkeiten hatte die FBG zuletzt?
Die Geschäftsfelder der FBG waren:
- Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Marketingmaterialien für die vielfältigen Gemeinschaftsmarketinginitiativen
- Durchführung von Weiterbildungsveranstaltungen
- Herausgabe der Verbandszeitschrift
- Durchführung noch einer Börse (Frühjahrsbörse in Straubing)
- Beschaffung und Vertrieb von Corona-Schutzmaterialien, wie Masken, Desinfektionsmittel, Bodenaufkleber oder Spuckschutzwänden zu Beginn der Pandemie
Wie soll es nach dem Insolvenzantrag mit der Fördergesellschaft des Bayerischen Gartenbaues weitergehen?
In Absprache mit der vorläufigen Insolvenzverwalterin betreibt die FBG aktuell weiterhin den Verkauf der bekannten Produkte, die im Online-Shop der Gesellschaft den BGV-Mitgliedern angeboten werden. Für die Mitglieder ist die Insolvenz aktuell ohne Einfluss auf die von der Gesellschaft angebotenen Marketingprodukte. Die Gremien des Bayerischen Gärtnerei-Verbandes e.V. beraten aktuell über die Gründung einer neuen Marketinggesellschaft, um auch in den kommenden Jahren die Gemeinschaftsmarketingaktivitäten, insbesondere die POS-Materialien zur „Pflanze des Jahres“, „Gemüse des Jahres“, „Herbstlich willkommen“, „Natürlich mit Nützlingen“ und Produkte zur Nachwuchswerbung auch weiterhin anbieten zu können.
Gibt es bereits Pläne für eine Sanierung der Fördergesellschaft?
Es gibt keine positive Fortführungsprognose für die FBG, so dass eine Sanierung nicht angestrebt werden kann.
Was geschieht mit den Versorgungsbezügen, die Mitarbeitern in der Vergangenheit bereits zugesagt worden waren?
Arbeitgeber waren und sind verpflichtet, nicht nur Rücklagen zu bilden, deren Höhe durch ein finanzmathematisches Gutachten verbindlich ermittelt wird, sondern auch zu versichern. Der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) ist die Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Wirtschaft zum gesetzlichen Schutz der betrieblichen Altersversorgung bei der Insolvenz des Arbeitgebers. Der PSVaG übernimmt gegenüber den Versorgungsberechtigten der FBG die Zahlungsverpflichtungen.
Soll die eventuell neu zu gründende Marketinggesellschaft sämtliche Geschäftsfelder der FBG übernehmen, inklusive der Herausgabe der Verbandszeitschrift?
Alle Aktivitäten werden fortgesetzt. Ob das der Verband unmittelbar macht, wie bei der Verbandszeitschrift, oder eine Gesellschaft, ist im Einzelfall noch nicht entschieden. Auch für die Übergangszeit ist eine Lösung gefunden worden, sodass die Gemeinschaftsaktion „Pflanze des Jahres in Bayern 2022“ in bewährter Weise durchgeführt werden kann. In diesem Fall müssen bereits in der ersten Januarwoche die ersten bedruckten Töpfe ausgeliefert werden. Die Mitgliedsbetriebe kaufen ohne Risiko die bewährte Unterstützung von Gemeinschaftswerbung, Töpfe, Etiketten, Flyer usw. ein.