Überwachung von Internethandel mit Pflanzenschutzmitteln
Die zentrale Aufgabe der „Online-Überwachung-Pflanzenschutz“ sei es, den Vertrieb von Pflanzenschutzmitteln im Internet zentral zu kontrollieren und sicherer zu machen. Händler, die nicht sachgerecht arbeiten oder nicht registriert sind und Produkte, die in Deutschland nicht zugelassen oder gar gefälscht sind, sollen so effektiver ermittelt werden können, gibt das BVL in einer Meldung zu Protokoll. Für die Überwachung des stationären Handels mit Pflanzenschutzmitteln sind weiterhin die Pflanzenschutzdienste der einzelnen Bundesländer zuständig. Da die Produkte beim Onlinehandel ortsunabhängig angeboten werden, erfolge deren Kontrolle in Zukunft zentral. Der Vollzug gegebenenfalls notwendiger Maßnahmen wird weiterhin bei den Behörden der Bundesländer verbleiben. Das Projekt werde durch die Länder finanziert und sei zunächst auf zwei Jahre befristet.
Vorschriften für stationären und online-Handel gleich
Der Verkauf von Pflanzenschutzmitteln ist auch im Internet grundsätzlich erlaubt. Es gelten auch über diesen Absatzkanal die gleichen Vorschriften, wie für den stationären Handel. Vertrieben werden dürfen lediglich Pflanzenschutzmittel vertreiben, die in Deutschland zugelassen sind. Händler müssen registriert sein und den Sachkundenachweis Pflanzenschutz besitzen. Pflanzenschutzmittel für professionelle Anwender dürfen nur verkauft werden, wenn der Käufer dem Händler seine entsprechende Sachkunde nachweisen kann.
Recherche im Internet und weitergehende Maßnahmen
Zu den Tätigkeiten der „Online-Überwachung Pflanzenschutz“ gehöret die Recherche im Internet zu den angebotenen Pflanzenschutzmitteln, aber auch zu Pflanzenstärkungsmitteln und Zusatzstoffen. Neben den Internetshops werden auch Angebote in Online-Auktionshäusern überwacht. Mögliche Verstöße gegen die Vorschriften des Pflanzenschutzrechts werden dokumentiert und die Kontaktdaten der Anbieter identifiziert. Die Rechercheergebnisse werden anschließend an die zuständigen Behörden in den Bundesländern beziehungsweise an die Kontaktstellen anderer EU-Mitgliedstaaten weitergeleitet. Diese entscheiden über Maßnahmen vor Ort.