Wie erfolgte in den Gremien von Landgard der Beschluss zum Ende der Mitgliedschaft im ZVG?
Die Kündigung unserer Mitgliedschaft basiert auf einem gemeinsamen Beschluss aller beteiligten Gremien. Konkret sind das in diesem Fall der Vorstand der Landgard eG, die Geschäftsführung der Landgard Blumen & Pflanzen GmbH unter Einbeziehung des Erzeugermanagements, der Beirat Blumen & Pflanzen sowie der Aufsichtsrat der Landgard eG.
Damit steht die Entscheidung auf einer breiten Basis und wird von den Landgard Erzeugern und Mitgliedsbetrieben mitgetragen.
Ab wann endet die Mitgliedschaft effektiv?
Unsere Kündigung ist zum 31. Dezember 2019 erfolgt.
Was waren die Gründe und was gab letztlich den Ausschlag, die Mitgliedschaft im ZVG zu beenden?
Die Kündigung ist das Ergebnis einer schleichenden Entwicklung über die letzten Jahre, die auf unserer Seite durch eine wachsende Unzufriedenheit über die zunehmend mangelhafte Zusammenarbeit, falsche Schwerpunktsetzungen, fehlende Wertschätzung des ZVG uns gegenüber und alles in allem fehlendes Vertrauen hervorgerufen wurde.
So glauben wir zum Beispiel nicht, dass es Verbandsaufgabe ist, Blumenerde zu vermarkten oder Einzelversicherungsangebote zu promoten, um zwei aktuelle Themen zu nennen.
Wir haben in den letzten Jahren personell und finanziell viel in die Zukunft von Landgard und der Branche investiert und immer wieder Kompromissbereitschaft gezeigt, um auch den Schulterschluss mit dem ZVG zu suchen. Leider waren die Ergebnisse der Zusammenarbeit mit dem ZVG häufig eher ernüchternd, zum Beispiel bei Themen wie generische Werbung oder der Ausrichtung der Blumenhalle der Internationalen Grünen Woche (IGW).
In diesem schleichenden Prozess hat sich der ZVG aus unserer Sicht immer weiter von Landgard, unserem genossenschaftlichen Denken und Handeln und unserem Anspruch an Nähe entfernt und viel zu oft personen- statt sachbezogen agiert. Am Ende gab es auf unserer Seite einfach keine Basis mehr für eine positive, transparente und offene Zusammenarbeit.