EU aktualisiert Liste invasiver Arten
Das Gehölz, das laut BdB bereits 1751 nach Europa eingeführt wurde und vielerorts bereits als eingebürgert gilt, wurde im Zuge einer jetzt vorgenommenen Aktualisierung in die EU-Liste aufgenommen. Die entsprechende Durchführungsverordnung (EU) 2019/1262 hatte die Europäische Union am 25. Juli veröffentlicht.
Wie der Bund deutscher Baumschulen in einem Statement zur Aufnahme von Ailanthus altissima in die Liste invasiver Arten mit unionsweiter Bedeutung betont, werden notwendige Maßnahmen zum Schutz von intakten und funktionsfähigen Ökosystemen sowie der damit verbundenen Förderung der biologischen Vielfalt seitens des Verbands grundsätzlich begrüßt. Sorge bereitet dem BdB allerdings das absolute Handelsverbot, das mit der Listung des Götterbaums einhergeht.
Listung gleichzusetzen mit vollständiger Vernichtung betroffener Gehölzarten
„Dieser direkte Eingriff in wirtschaftliche Produktions- und Handelsprozesse, der einer vollständigen Vernichtung betroffener Gehölzarten gleichzusetzen ist, wird von Seiten nationaler wie europäischer Behörden nicht entschädigt. Bei Gehölzen kann ein mehrjähriger Aufwand kurzerhand zunichtegemacht werden“, führt BdB-Bundesgeschäftsführer Markus Guhl dazu aus.
Entsprechend fordert der Bund deutscher Baumschulen von der Europäischen Union „mit in die Zukunft gerichtetem Blick“, ein Instrument der Entschädigung für zutreffende Bekämpfungsmaßnahmen zu schaffen. Produktion und Handel würden ihre Geschäfte nach geltendem Recht betreiben und können Guhl zufolge nicht vorsehen, dass eine Art in Europa als invasiv eingestuft werden kann.
Ailanthus altissima steht lange unter Beobachtung
„Ailanthus altissima etwa wurde bereits 1751 nach Europa eingeführt und gilt vielerorts bereits als eingebürgert. Die Art steht lange unter Beobachtung und dennoch hat unter anderem die öffentliche Hand das Interesse an der Art, etwa in Form einer Vielzahl an Neupflanzungen in den letzten Jahren nicht abreißen lassen. Bis zur Etablierung europäischer Entschädigungsleistungen muss die Bundesregierung in die Pflicht genommen werden“, so Guhl.