Celastrus orbiculatus könnte 2022 auf EU-Liste invasiver Arten gelangen
Auf das drohende Verbot weist der Bund deutscher Baumschulen (BdB) in seinem aktuellen Newsletter hin. Auf die EU-Liste der invasiven Arten könnte Celastrus orbiculatus in diesem Jahr gelangen. Daher wandte sich der BdB an den europäischen Baumschulverband ENA, der den Informationen zufolge nun auf Initiative des BdB eine Entschädigung für die Vernichtung der Pflanzen fordert.
Fachwelt diskutiert über Ausbreitungspotenzial und dauerhafte Etablierung
Bereits seit 2017 diskutiert die europäische Fachwelt über das Ausbreitungspotenzial von Celastrus orbiculatus und eine dauerhafte Etablierung in Europa. Aufgrund seiner Biologie, seiner optimalen Nutzbarkeit als Fassadenbegrünung an schattigen Standorten wie auch durch seine Attraktivität als Vogel- und Insektennährgehölz hat der BdB seither gegen die Aufnahme in die EU-Liste invasiver Arten argumentiert. Letztlich zeigen allerdings Risikoanalysen der Europäischen Kommission auf, dass der Baumwürger in gewissen Gebieten Europas ein Ausbreitungspotenzial mit sich bringt. Die Europäische Kommission plant laut BdB eine Bekanntgabe der Erweiterung der EU-Liste für Anfang 2022. Mit der Aufnahme in die EU-Liste stünde ein direktes Handelsverbot für Celastrus orbiculatus fest.
BdB fordert Entschädigung für nicht mehr handelbare Kulturen
Der BdB fordert unabhängig von dieser Entscheidung eine grundsätzliche Entschädigung betroffener und nicht mehr handelbarer Kulturen. Zum Zeitpunkt der Produktion der Pflanzen können Betriebe nicht davon ausgehen, dass diese in der Zukunft als EU-relevante invasive Art deklariert werden und damit in ein Handelsverbot hineinrutschen. Dementsprechend müssen aus Sicht des BdB derart weitreichende Eingriffe in wirtschaftliche Prozesse entschädigt werden. Diese Argumentation hat auch der Europäische Baumschulverband ENA aufgegriffen und im Verlauf der öffentlichen Konsultation zum vorliegenden Entwurf eingebracht.
Celastrus orbiculatus wäre nach dem Götterbaum Ailanthus altissima das zweite Gehölz auf der Liste invasiver Arten mit EU-weiter Bedeutung. Der BdB will seine Mitglieder über sein Online-Magazin über die weiteren Entwicklungen des laufenden Verfahrens informieren.